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Forum: German Forum

Tema: software verkaufen auch vdj möglich!

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470000PRO InfinityMember since 2006
oh freunde was ist los... sorry es ist deutsches recht egal wo die angeben das ihr gericht stand sein soll.

nici the kyd

ein älteres urteil hast du nicht gefunden? 02.2006!

ach ja nur mal zur Info und die sitzen auch in amerika
(und da gibt es noch mehr grosse die hinter dem termin auch verlohren haben)

Urteil des LG München vom 4. April 2008

Das Landgericht München I entschied am 4. April 2008 (Az. 30 O 8684/07), dass auch einzelne Software-Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen „gebraucht“ weiterverkauft werden dürfen (rechtskräftig). Es urteilte, … „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Das bedeutet: Auch wenn Microsoft mehrere Nutzungsrechte in einem Volumen-Paket verkauft (mit z. B. nur einer Master-CD), erschöpft sich sein Verbreitungsrecht trotzdem in Bezug auf jede einzelne Lizenz. Somit dürfen diese auch einzeln weiterverkauft werden, und nicht nur in Form des ursprünglichen Pakets. Die Rechtsauffassung von Microsoft, nach welcher der Käufer einer Volumenlizenz nur ein Vervielfältigungsrecht, aber keine Einzellizenzen erwirbt, wurde von dem Gericht verworfen. Das Landgericht München bezieht sich auch ausdrücklich auf das Urteil des Landgerichts Hamburg, das bereits am 29. Juni 2006 den Weiterverkauf einzelner Microsoft-Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen für zulässig erklärt hatte (Az. 315 O 343/06), und schloss sich dieser Rechtsauffassung an.


ein thema zu closen bringt auch kein recht!
wieso gibt es hier probleme das recht des nutzers an zu erkennen?
nutzer sollen doch auch die rechte der firmen anerkennen .... sich ein "orginal" kaufen.

jetzt nur nicht sagen das "virtual" gegen deutsches recht verstossen darf weil die eine adresse
im ausland haben... hat google auch und die haben richtig ärger zurzeit wegen verstoss gegen
deutsches recht.
 

Mensajes Mon 31 May 10 @ 12:04 pm
BraenzuPRO InfinityModeratorMember since 2007
und wieder zu!

ist von atomix so gewollt und wird von den käufern akzeptiert!

benutz die sufu, dass wurde schon 100 x besprochen!!

Braenzu

[close]
 

Mensajes Mon 31 May 10 @ 12:19 pm
Hallo

Wir haben unsere EULA. Diese wurden beim Kauf unserer Software bestätigt.
Nur diese ist für uns ausschlaggebend. Egal wie irgendwelche Gerichtsurteile ausfallen.
Gerichtsstand ist "Delaware" und nicht Deutschland.

Somit ist alles gesagt.
Ab jetzt werden alle diesE Diskusionen geschlossen und hochgelevelt.

Langsam werde ich sauer. Und ich hab verdammt viel Geduld. Ich bin DJ und muss mich jedes WE mit den Gästen rumärgern. :-
 

Mensajes Mon 31 May 10 @ 12:22 pm


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