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Forum: German Forum

Tema: karaokefun Abmahnung Gerichtsverhandlung 6.5.2014 Stuttgart - Page: 1

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Die Firma KundK NewMedia.com GmbH (ehem. aufgetreten als Hersteller 'karaokefun' aus Österreich) hat mich verklagt wegen angeblich illegaler Aufführung ihrer Karaoke Werke (DVD's, CDG's etc.). Ich habe in diversen Foren darüber berichtet. In der Klage geht es zunächst um Unterlassung. In Folge ist damit zu rechnen, dass im Falle eines Zuspruchs erhebliche Geldforderungen erhoben werden.

Das betrifft alle, die irgend etwas mit Karaoke zu tun haben, sei es als Veranstalter oder als Anbieter!

Auch ist damit zu rechnen, dass weitere Karaoke Hersteller auf diesen Zug aufspringen. Schon im Vorfeld wurde dies versucht (siehe Sunfly). Mit dieser Verhandlung soll laut eigener Aussage des Büro's von karaokefun ein Präzedenzfall geschaffen werden. Warum gerade ich dafür ausgesucht wurde, bleibt allerdings ein Rätsel.

Die mündliche Verhandlung findet statt am Dienstag, den 6.5.2014 11:00 Uhr in 70182 Stuttgart, Urbanstr. 20, 1. Stock, Saal 155. Die Verhandlung ist öffentlich.

Wie zu erfahren war, wurden allein in Deutschland anscheinend 300-400 Karaoke Veranstalter und Locations angeschrieben, mit Geldforderungen im Bereich von über 3000€.

Ein Schlag ins Gesicht für die gesamte Karaokeszene in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich!

Ein Schlag ins Gesicht auch für Sängerinnen und Sänger, von denen die gesamte Branche lebt. Der Grundgedanke von Karaoke, nämlich Befreiung der Seele, Spaß und Freude (was besagte Firma sogar selbst sinngemäß bewirbt) wird ad absurdum geführt. Letztendlich könnte dies das Aus für Karaoke in Deutschland bedeuten.

Es gibt also guten Grund, Solidarität und Präsenz zu zeigen. Denn DJ Lutz kämpft auch für sie, und wir werden uns auf keinen Fall unterkriegen lassen!
 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 1:15 am
gbeulPRO InfinityMember since 2007
Schön das du es in diversen foren gepostet hast
aber warum muss ich mich da registrieren wenn ich mich informieren will

gib mal ein link mit einem erreichbaren thread an damit mann sich einlesen kann.

"weil ohne info könnte mann ja auch sagen "was wollen die eigentlich bei einer ordnungsgemäß angemeldeten Veranstaltung ist das mit der Gema und der VG-Wort abgabe abgegolten"
denn noch gilt ja die Gema Vermutung "uns gehört alles"

also bitte mehr fleisch "warum ist das interessant und warum soll ich nach stuttgart kommen?
 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 3:15 am
gbeul wrote :
..."weil ohne info könnte mann ja auch sagen "was wollen die eigentlich bei einer ordnungsgemäß angemeldeten Veranstaltung ist das mit der Gema und der VG-Wort abgabe abgegolten" ...


Genau so ist es. Die Argumentation geht dahin, dass der Hersteller behauptet, öffentliche Vorführung seiner 'Werke' sei nicht erlaubt (obwohl sie nachweislich der akm und somit der GEMA unterliegen). Zweierlei Gründe sind allein hier noch anzuführen: 1.) Die Werke entstammen ja nicht seiner Feder, sondern sind Coverversionen und 2.) Fand keine gar keine öffentliche Vorführung statt.



 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 3:38 am
Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Wenn Du deren CDs/DVDs gekauft hast wieso verklagen die Dich dann jetzt ?

Gruß, Heiko
 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 3:40 am
Sie versuchen es! Sie argumentieren, dass sie öffentliche Vorführung nicht erlaubt hätten. So haben sie auch bei 400 Karaoke Anbietern versucht, Geld abzukassieren. Manche haben gezahlt. Die Klage soll ihnen die Grundlage für weiteres Abkassieren geben. Keine Chance, aber die Klage ist nun mal anhängig. Auch DJ Kollegen wurden ja schon angeschrieben. Im bayrischen Raum waren ja sogar Spitzel auf Veranstaltungen und haben 'Beweisfotos' geschossen.
 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 5:26 am
GerdioPRO InfinityMember since 2012
Hallo allezusammen,
da sollte man bei der Verteidigung die Serienabmahnung in Betracht ziehen, und warum machen die das erst jetzt?

MfG
Gerdio
 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 8:16 am
Serienabmahnung, völlig richtig.

Die ersten Schreiben gingen schon Mitte 2013 raus. Die Klage wurde im Herbst 2013 eingereicht, jedoch der Gerichtskostenvorschuss erst im Januar 2014 geleistet. Damit ist alles gesagt.

Dann schaue man sich auch mal die Produktpreise an, die plötzlich um schätzungsweise 60% gefallen sind, keine Neuerscheinungen usw.
 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 8:38 am
Ich mache zwar selbst kein Karaokepartys,etc. ,aber wenn ich deren Karaoke CD-G/DVD`s kaufen würde und sie würden mich verklagen würde ich kein einziges Produkt dieser Firma/Firmen mehr kaufen,aber damit müssten die doch auch selber rechnen,das es keiner mehr kauft.

Karaoke ist doch hauptsächlich für die Gemeinschaft/bzw. Belustigung der Leute ,eben für eine Karaoke Partys gedacht,wenn man die nur noch alleine nutzen darf,bzw alleine Singen soll ,wer soll die dann noch kaufen und was soll man dann damit anfangen.

Zählt das eigentlich auch für die Playstation Singstar Karaoke ,weil manchmal gibt es ja auch damit Karaoke- Partys und Wettbewerbe,
habe ich zumindestens schonmal an der Schule meiner Tochter mitbekommen.

mfg,Dirk
 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 11:54 am
Eigentlich wird das über die Gema abgerechnet, wenn es öffentlich ist. Vereinfacht ausgedrückt. Natürlich muss es der Veranstalter vorher anmelden. Hier geht es auch nicht darum, weiter etwas verkaufen zu wollen. Sondern mit diesem krönenden Abschluss noch einmal ordentlich Kasse zu machen. Ich gehe nicht davon aus, dass die später noch was anbieten werden.
 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 12:20 pm
Ist das nicht auch so bei ganz normalen DVDs / Bluerays, die öffentlich aufgeführt werden? Da steht doch auch immer auf der Hülle oder im Booklet "Verbot öffentlicher Aufführungen". Das machen die doch wahrscheinlich, um im professionellen Bereich andere Nutzungsgebühren kassieren zu können.

Und bei den Sunfly DVDs steht das unten auf dem nicht allzu gut lesbaren grauen Streifen drauf. "Warning: …public performance…diffusion/ broadcast…is strictly prohibited!" Bei Sunfly ist der Download der Files zwar kostenlos aber für Broadcasting oder Produktionsfirmen gibt es Lizenzmodelle, nachdem der "Profi-Zugang" freigeschaltet wird.

Ich befürchte: es hat grundsätzlich keiner der Herausgeber etwas gegen öffentlich Karaoke-Veranstaltungen, wenn die Lizenzgebühren entsprechend der Bestimmung geleistet werden. Sorry, das lese ich mir da so raus.

Ob das nun eine öffentliche VA war, mag ich nicht beurteilen. Viel Glück allemal bei der Verhandlung.
 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 1:23 pm
Ich hab gerade gesehen, dass Du Mitglied im BvD bist, können die Dir nicht auch noch Hilfestellung geben, was Argumentation angeht bzw. das Verhältnis zwischen Aufführung der Karaoke-Geschichte und geleisteter Gema-Gebühr?
 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 1:25 pm
Pinchadiscos_DJ wrote :
Ist das nicht auch so bei ganz normalen DVDs / Bluerays, die öffentlich aufgeführt werden? Da steht doch auch immer auf der Hülle oder im Booklet "Verbot öffentlicher Aufführungen". Das machen die doch wahrscheinlich, um im professionellen Bereich andere Nutzungsgebühren kassieren zu können.

Und bei den Sunfly DVDs steht das unten auf dem nicht allzu gut lesbaren grauen Streifen drauf. "Warning: …public performance…diffusion/ broadcast…is strictly prohibited!" Bei Sunfly ist der Download der Files zwar kostenlos aber für Broadcasting oder Produktionsfirmen gibt es Lizenzmodelle, nachdem der "Profi-Zugang" freigeschaltet wird.

Ich befürchte: es hat grundsätzlich keiner der Herausgeber etwas gegen öffentlich Karaoke-Veranstaltungen, wenn die Lizenzgebühren entsprechend der Bestimmung geleistet werden. Sorry, das lese ich mir da so raus.

Ob das nun eine öffentliche VA war, mag ich nicht beurteilen. Viel Glück allemal bei der Verhandlung.


Das steht auf jedem Tonträger drauf...

Siehe Beitrag ... http://de.virtualdj.com/forums/179806/German_Forum/wo_bekommt_ihr_eure_musik_her_.html?search=%20public%20performance&page=2

Eigentlich darf man überhaupt keine Schallplatte, CD oder MP3 öffentlich abspielen. Das steht ja geschrieben auf jeder Schallplatte, Musik Kassette und CD. Allgemein auf dem Tonträger oder Cover gedruckt.

“The copyright in this sound recording and artwork......... Warning: all rights reserved. Unauthorized copying, reproduction, hiring, lending, public performance and broadcasting prohibited.”

Jedoch durch die GEMA bekommst du ja das Recht dies öffentlich aufzuführen durch Abgabe der GEMA Gebühr. Das gleiche gilt für den Rundfunk, die bezahlen auch happige Gebühren für die Senderechte der Musik.


Gruss Mike
 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 3:35 pm
Das stimmt aber nur dann wenn der Rechteinhaber seine Rechte auch über die GEMA vertreten lässt. Macht er das nicht ist er der alleinige Rechteinhaber und entscheidet was er Dir beim Kauf lizensiert.

Gruß, Heiko

P.S: Drücke Dir die Daumen
 

Mensajes Tue 29 Apr 14 @ 3:49 pm
An alle: Danke für die rege Beteiligung und den Zuspruch.

Es ist völlig richtig, dass nahezu auf allen CD's die öffentliche Aufführung untersagt wird. Das Recht zur öffentlichen Aufführung wird durch die Anmeldung der Veranstaltung (wenn es eine öffentliche ist) bei der GEMA erworben. Die Anmeldung wiederum ist Sache des Veranstalters, der in den meisten Fällen nicht der DJ sein dürfte.

Auf den besagten CD's (eigentlich sind es ja DVD's bzw. CDG's) steht ganz klar aufgedruckt: 'Austro Mechana'. Das ist das österreichische Pendant zur GEMA, sprich akm. Über Abkommen wiederum ist festgelegt, dass deren Interessen in Deutschland von der GEMA wahrgenommen werden. Die GEMA ist in Deutschland zudem die allein inkassoberechtigte Institution dafür. Bild-/Textrechte werden ebenfalls über die GEMA eingetrieben und an die GVL abgeführt. Speziell für Karaoke gibt es dazu einen Entscheid der Schiedsstelle für die GEMA. Es kann hier niemand 'hintenrum' kommen und noch einmal extra Lizensgebühren fordern!

Ich will jetzt aber keine GEMA Diskussion ausbrechen lassen ;-)

Und jetzt kommt's:

Quote :
Ich hab gerade gesehen, dass Du Mitglied im BvD bist, können die Dir nicht auch noch Hilfestellung geben, was Argumentation angeht bzw. das Verhältnis zwischen Aufführung der Karaoke-Geschichte und geleisteter Gema-Gebühr?


Das war auch mit ein Grund, dass ich dort wieder eingetreten bin. Man hatte mir zugesagt, dass ich in einem solchen Fall Unterstützung erhalten würde. Damals war keine Klage eingereicht und es sah auch nicht danach aus. Jetzt jedoch: Null Hilfestellung! Der Vorstand redet sich raus von wegen 'keine Rechtsberatung'. Nach der Verhandlung werde ich mal Bilanz ziehen, wer von den achso Karaoke-begeisterten Leuten denn wirklich mit mir an einem Strang zog und wer nicht, und dann auch entsprechende Konsequenzen ziehen. Das hat aber jetzt nichts mit Leuten hier vom Forum zu tun.


 

Mensajes Wed 30 Apr 14 @ 12:55 am
lutzkaraoke wrote :

Und jetzt kommt's:

Quote :
Ich hab gerade gesehen, dass Du Mitglied im BvD bist, können die Dir nicht auch noch Hilfestellung geben, was Argumentation angeht bzw. das Verhältnis zwischen Aufführung der Karaoke-Geschichte und geleisteter Gema-Gebühr?





Bei solchen Geschichten, sprich Rechtsberatung bzw. Hilfestellung, hört für viele Vereine / Verbände der Spaß mit den Mitgliedsbeiträgen auf, weil denen die Kosten für Fachanwälte oft zu hoch sind. Ich kenne ähnliche Storys aus dem Verband Druck und Medien. Pauschal kann man das allerdings nicht sagen, ob für die genannten oder auch andere - gibt ja auch gute Beispiele.

Muchás Erfolgás vor Gericht und einen schönen Feiertag! :-)
 

Mensajes Wed 30 Apr 14 @ 12:59 pm
gbeulPRO InfinityMember since 2007
@lutz
wie ist das ganze den jetzt ausgegangen?
 

Mensajes Fri 16 May 14 @ 6:23 pm
RobRoyPRO InfinitySenior staffMember since 2012
Jup...würd mich auch mal interessieren...;-)
 

Mensajes Sat 17 May 14 @ 2:04 am
Der Bericht in den Stuttgarter Nachrichten beinhaltet leider z.T. Falschaussagen.

Es wurde nichts entschieden, sondern vertagt. Am 10.6. will das Gericht einen Hinweisbescheid erlassen, was bedeutet, da soll aufgezeigt werden, in welche Richtung es geht. Der erfolgt schriftlich, bislang also kein neuer Termin. Ich bin absolut unzufrieden mit dem Gericht und auch mit meinem Anwalt, da unsere Punkte gar nicht vorgetragen wurden. Große Ahnungslosigkeit auf allen Seiten, könnte man so sagen. Ich frage mich, ob auch nur irgendeiner sich in irgendeiner Weise was durchgelesen oder vorbereitet hat :-(

Leider habe ich dann selbst auch zu wenig beigetragen, da ich dachte, mein Anwalt wird dies tun. Und dann war die Verhandlung plötzlich beendet. Ich kann Euch nur sagen, wenn ihr mal vor Gericht seid, meldet Euch zur Sprache wann immer es geht und tragt selbst vor! Bin grad echt mies drauf :-(
 

Mensajes Mon 19 May 14 @ 6:20 am
scheinsPRO InfinityMember since 2004
Mündliche Verhandlungen sollte man eh IMMER mit Vorsicht genießen.
Juristen sprechen vor Gericht immer eine andere Sprache, die ein juristischer Laie oft falsch deutet, weil es nicht sein Gebiet ist.

Darauf hätte Dich Dein Anwalt vorbereiten sollen und müssen. Als juristischer Laie sitzt man dann immer da rum und denkt,
warum reden die um den heißen Brei rum. Bzw. warum reden die garnicht.

In vielen Prozessen (vermutlich auch in diesem) sind die Schriftsätze viel wichtiger und aussagekräftiger als mündliche Verhandlungen.
Zumindest dann, wenn es keine oder kaum Zeugen-Aussagen gibt. Dies scheint mir hier der Fall zu sein. Hier handelt es sich ja auch nicht um ein Indizien-Verfahren.

In diesem Fall ist das Indiz bzw. der "Vorfall" als solches meines Erachtens unstrittig und nicht das, worum es geht.
VORFALL = CDs/DVDs wurden offiziell gekauft, Inhalt der CDs/DVDs wurde öffentlich aufgeführt (oder ist das auch strittig?), Gema wude für die Veranstaltungen offiziell abgerechnet.

Das Gericht wird sich somit auch "nur" um den Sachverhalt kümmern, ob der Vertreiber der Karaoke CDs/DVDs berechtigt ist, zusätzliche Honorare/Tantiemen/ velangen kann, weil Du "Seine Werke" öffentlich aufgeführt hast.

Falls Es stritig ist, ob döffentliche Vorführungen stattgefunden haben oder nicht, muss der Kläger dies in der Regel beweisen, indem er die Art, den Ort und Datum/Uhrzeit der Veranstaltung(en) offenlegt, an denen Du "Seine Werke" aufgeführt hast.


Darum geht es doch im Kern. Und um dies beurteilen zu können, muss das Gericht die "passenden Paragraphen" ansetzen und nach denen entscheiden.

Wenn Dein Anwalt clever war und sein "Handwerk" versteht, hat er die "passenden Paragraphen" bereits alle in seinen Schriftsätzen aufgeführt
und entsprechend begründet.

Ob das Urteil später dann dem Rechtsempfinden von uns juristischen Laien entspricht, möchte ich nicht beurteilen.
Hier gilt leider auch oft der Satz, dass nicht jeder vor Gericht Recht bekommt, wenn er Recht hat.

Wie gesagt, die mündliche Verhandlung würe ich hier nicht überbewerten.
Wie sagt eine befreundete Rechtsawältin von mir immer, wenn sie juristisch herumtaktiert:
"that`s all part of the game".

Gruß SCHEINS
 

Mensajes Mon 19 May 14 @ 7:48 am
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