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Tema: Gewerbeschein / Gewerbe anmelden

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Hallo zusammen

Heute mal eine ganz andere Frage.

Nachdem ich immer mehr auch für Firmen Musik mache, werde ich irgendwann an einem Gewerbe/Nebengewerbe nicht vorbei kommen.

Ich bin DJ, bekomme die Anlagen gestellt, werde also nur für die eigentliche Musik bezahlt.

Ab wann und wie benötige ich einen Gewerbeschein?
Ich habe im Internet zwar ne Menge gelesen, leider aber nichts was in die Richtung "MUSIK/DJ" geht.

Gruß
 

Mensajes Wed 01 Jun 16 @ 5:46 am
Hi,
auch als Privat Person darf man Rechnungen schreiben --> allerdings nur wenn etwas nicht die Regel sondern die Ausnahme darstellt.
Das heißt sobald du regelmäßig auflegst brauchst du ein angemeldetes Gewerbe.
Mein Tipp für die Anmeldung:
schränke dich in der Tätigkeitsbeschreibung nicht ein, da alles was du hinterher machst und auch in deinem Gewerbeschein erscheinen soll kostet bei Änderung erneut Gebühr.
Somit habe ich der auch in erster Linie als DJ Tätig ist schon Vermietung / Verkauf mit hinein geschrieben.

LG der Matze
 

Mensajes Wed 01 Jun 16 @ 6:32 am
 

Mensajes Wed 01 Jun 16 @ 8:06 am
Sobald Du die erste Gage kassierst brauchst einen Gewerbeschein und musst die Gage als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" bei Deiner Steuererklärung angeben.

Sonst ist es Schwarzarbeit.
 

Mensajes Wed 01 Jun 16 @ 8:40 am
GerdioPRO InfinityMember since 2012
Hallo allezusammen,
mit dem Rechnung schreiben als Privatperson an Firmen wäre ich vorsichtig.
Die Mehwertssteuer darf dort nicht ausgewiesen werden un der Hinweiß auf Privat muß drinnenstehen.

Mfg
Gerdio

 

Mensajes Wed 01 Jun 16 @ 6:03 pm
Gerdio, das ist, mit Verlaub, totaler Blödsinn.
Pauschal kannst Du sowas nicht behaupten, es kommt - wie immer in Deutschland - darauf an, ob und wie Du Dein Gewerbe betreibst. Und danach richtet sich, ob Du MWSt in der Rechnung ausweisen darfst oder nicht.
Als "reine" Privatperson darfst Du natürlich keine MWSt ausweisen, aber hier geht es darum ein Gewerbe anzumelden.
Edit:
Zitat aus dem oben geposteten Blog:
Keine Mehrwertsteuer ausweisen
Im Normalfall fällst du als DJ zunächst einmal unter die Kleingewerberegelung nach §19 (I). Das bedeutet, falls du (im 1. Jahr) weniger als 17.500€ an Gagen bekommst, kannst du einfach die ausgemachte Gage jeweils auf die Rechnung schreiben und brauchst dich um nichts weiter zu kümmern.

Mehrwertsteuer ausweisen
Falls du (im 1. Jahr) mehr als 17.500€ Umsatz machst (oder du dich freiwillig dazu entschließt), must du noch einmal 19% auf die vereinbarte DJ Gage draufrechnen. Dies ist die sogenannte Mehrwertsteuer. Die darfst du leider nicht behalten, sondern must sie monatlich oder jährlich an das Finanzmat weiterleiten/abführen.
 

Mensajes Wed 01 Jun 16 @ 6:27 pm
GerdioPRO InfinityMember since 2012
Es ging darum in meinem Beitrag als Privatperson ohne Gewerbe Rechnungen schreiben.
Mit Gerbe siet das schon etwas anders aus.

MfG
Gerdio
 

Mensajes Wed 01 Jun 16 @ 6:39 pm
stefan-franz wrote :
Sobald Du die erste Gage kassierst brauchst einen Gewerbeschein und musst die Gage als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" bei Deiner Steuererklärung angeben.

Sonst ist es Schwarzarbeit.


 

Mensajes Wed 01 Jun 16 @ 6:43 pm
Alador wrote :
auch als Privat Person darf man Rechnungen schreiben --> allerdings nur wenn etwas nicht die Regel sondern die Ausnahme darstellt.
Das heißt sobald du regelmäßig auflegst brauchst du ein angemeldetes Gewerbe.

 

Mensajes Wed 01 Jun 16 @ 6:44 pm
Danke für die Infos
 

Mensajes Thu 02 Jun 16 @ 1:57 pm


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