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Tema: DJ GEMA Gebühr - Page: 12

Esta parte del tópico es antigua y puede contener información incorrecta para la nueva versión.

ZitrosPRO InfinityMember since 2010
Ich erkenne in dem neuen Tarif sogar einen kleinen Vorteil, für mich jedenfalls.
Ich gehöre zu den (wenigen) DJ’s, die nach wie vor ausschließlich CD’s kaufen und diese dann lagern um die Legalität der Legalität der Songs beweisen zu können.
Mit dem neuen Tarif, der Legalisierung der Kopie entfällt die Verpflichtung den Mastersong (die CD) zu behalten, eine Rechnung über den legalen Erwerb sollte dann reichen.

In der Praxis könnte das dann so aussehen:
DJ A kauft die CD, erstellt eine Kopie, legalisiert sie und verkauft die CD an DJ B
DJ B kauft die CD, erstellt eine Kopie, legalisiert sie und verkauft die CD an DJ C
DJ C kauft die CD, erstellt eine Kopie, legalisiert sie und verkauft die CD an DJ D
......
Wobei ich dazu sagen muss Künstler, die es ‚verdient’ haben, dass man für ihre Musik Geld bezahlt, deren CD’s behalte ich auch gern.

Dann möchte ich noch mal auf einen Punkt aufmerksam machen.
Im FAQ der GEMA heißt es:

Ich nutze meine gesamte Musikdatenbank nicht nur auf der festplatte, sondern auf verschiedenen externen Datenträgern. Wie werden diese Kopien bewertet?
Die Lizenzierung des Altbestands der gesamten Musikdatenbank ist unabhängig von der Anzahl der Datenträger und erfolgt einmalig über einen Pauschalbetrag in Höhe von 125,- EUR

UND unter Fakten:

- Vergütung: Die Vergütung beträgt 0,13 EUR je Musikwerk, das zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt wird.
Vervielfältigungen (Kopien), die einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe genutzt werden.
Damit hat sich das Back-Up Problem für die Altdaten meiner Ansicht nach erledigt.....
 

Mensajes Tue 19 Mar 13 @ 8:08 am
ZitrosPRO InfinityMember since 2010
Ein Problem habe ich allerdings doch noch, ich arbeite mit einem Win-Lappi und einem MAC-Book, mal so mal so.
Jetzt bin ich gerade dabei die Songs vom Mac im ID3 Tag zu bearbeiten, was ich aber auf dem Win Lappi mit 'MP3 Tag' mache.
Das ganze ist aber noch lange nicht abgeschlossen. Sofern ich die Dateien nur verscheibe, kein Thema ist ja keine Kopie und bearbeiten darf man die Dateien, nach der Bearbeitung haben die Songs aber ein aktuelles Datum, gerade wenn ich sie dann von Win-Lappi wieder auf der Mac 'verschiebe' ...... das dann zu erklären wird schon schwieriger :-(

Und dann habe ich da auch noch mein altes BPM-Studio System und Songs die nur fürs Internetradio auf dem Lappi sind .....ach wird das spannend, wenn ich bei der Hotline anrufe ;-)
 

Mensajes Tue 19 Mar 13 @ 8:24 am
@Blackmatrixxx

ALLE sind ein Original, du kaufst also 5 Originale ;)

Quote :

Hallo GEMA

durch dem Tarif Vr-Ö muss ich ja in Zukunft alle meine Tracks beim Kauf eines neuen Laptops neu lizensieren, da ich sie ja von Festplatte zu Festplatte kopiere. Da ich jetzt aber einen sehr großen Teil meiner Tracks bei Amazon.de gekauft habe und ich dort ja jeden Track 5mal downloaden kann/darf muss ich diese, wenn ich sie direkt auf den neuen Laptop downloade, nicht noch einmal lizensieren, da so ein Track ja ein 2tes "Original" ist. Bitte korrigieren Sie mich wenn diese Annahme falsch ist !

mfg
Christopher Frank

ANTWORT:
Hallo Herr Frank, Ihre Annahme ist korrekt. Bei einem erneuten Download handelt es sich nicht um eine Vervielfältigung bzw. Kopie. Viele Grüße, Franco



https://www.facebook.com/GEMAdialog/posts/495024607222046?comment_id=4906653&notif_t=feed_comment
 

Mensajes Tue 19 Mar 13 @ 10:31 am
Interessant vor ein oder zwei Wochen haben sie noch was anderes gesagt :D
Dann wird iTunes Match verlängert :D
 

Mensajes Tue 19 Mar 13 @ 10:33 am
gbeulPRO InfinityMember since 2007
Zitros wrote :

Im FAQ der GEMA heißt es:

Ich nutze meine gesamte Musikdatenbank nicht nur auf der festplatte, sondern auf verschiedenen externen Datenträgern. Wie werden diese Kopien bewertet?
Die Lizenzierung des Altbestands der gesamten Musikdatenbank ist unabhängig von der Anzahl der Datenträger und erfolgt einmalig über einen Pauschalbetrag in Höhe von 125,- EUR

UND unter Fakten:

- Vergütung: Die Vergütung beträgt 0,13 EUR je Musikwerk, das zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt wird.
Vervielfältigungen (Kopien), die einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe genutzt werden.
Damit hat sich das Back-Up Problem für die Altdaten meiner Ansicht nach erledigt.....


So sehe ich das auch meine 10 Festplatten 20 USB Sticks mein NAS und die 3 Notebooks sind mit den 125€ save und mit den jetzigen altdaten kann ich auch als backup eine party rocken

wichtig ist ja nur das man sich bei der Gema meldet und sagt man will!

habe gestern mit der freundlichen BD gesprochen und mal ne kurze EMail hingeschick damit bin ich erstmal aus der Nummer mit eventuellen versäumnissen raus und da ja keine playlisten ab gefragt werden sind es halt 200000 dateien die auf diversen datenträgern gespeichert sind punkt.

alles weiter wird sich dann zeigen.

und jetzt mal erhlich wenn ich zu meinem veranstalter gehe und sage "du sparst jetzt die 30% dafür zahl ich jetzt 125€ im Jahr" dann gibt er mir das geld freiwillig der spart jetzt pro Jahr fast 2000€ und die grossen Dissen noch mehr.

und was alle anderen sachen angeht wenn ich schwarz arbeite kann ichs halt nicht absetzen punkt

wenn ich die flat nehme sind das 2013 250€ durch 40 gigs sind das 6,25€ pro gig mehrkosten die weis ich auf der rechnung aus und gut ist.

2014 sind 135€ flat was bei 40gig 3,38€ aus macht und damit sind neue lieder und ein eventueller neure laptop und alle anderen datenträger auch drin.

kosten für die GEMA sind ausgaben und beim Finzamt anzusetzen (also abzugsfähig)

übrigens meinte die nette dame von der Gema auf meine frage" wenn ein kollege mit meinem notebook auflegt"

hier ist das gerät (medium) lizensiert ;-)

ich weis wenns ums prinzip geht bla bla. und die anderen sollen einfach ne Caipi mehr trinken dan haben die das geld nach ein paar auftritten auch wieder raus

bis dann
DJ-Agua

 

Mensajes Tue 19 Mar 13 @ 11:42 am
Hallo Kollegen...

Wo ist denn die Rechtliche Grundlage verankert und nachzulesen mit dem die Gema all das für sich in anspruch nimmt und einfach mal eben so vorgehensweisen festlegt? hat das schon mal in Rechtsanwalt geprüft ?

Und nochmal, Die Gema MUSS eine Liste der Künstler und Werke vorhalten sonst kann keine bezahlung mangels nachprüfbarkeit erfolgen.

die Musikdatei auf deren Webseite ist ein Auszug ! schreiben Sie selbst.

Bevor all das nicht geklärt ist werde ich nichts bezahlen.

Die 125 Euro sind ein Lockangebot, mit sicherheit wird im "Kundenvertrag" wenn die Gemajungs nicht komplett Blöde sind mindestens die
Gerätenummer und Hersteller des Laptops gefordert und das Einverständnis das ggf. prüfen zu dürfen und somit kann der Gematyp der des Abends neben dir steht schon Kontrollieren, da wette ich mal einfach 1 Kiste Bier drauf.


Ihr kennt doch Gott und die Welt, geht das doch mal von diesem Aspekt an, das wilde rumspekulieren hier ist für niemand zielführend.
zuerst ist zu klären ob das was Die Gegenseite fordert alles eine SICHERE Rechtliche Grundlage hat.




 

Mensajes Tue 19 Mar 13 @ 2:13 pm
Kontaktiere doch einfach mal Deine Bezirksdirektion - die werden Dir die gewünschten Auskünfte geben können.

Gruß, Heiko
 

Mensajes Tue 19 Mar 13 @ 2:19 pm
Warum sollte ich? soll ich fragen ob das alles Rechtlich abgesichert ist was die da so vorhaben?
volkommen falscher Ansatz im Bezug zu meinem posting Heiko, der Weg muss ein anderer sein, nämlich den den ich ausgeführt habe.
 

Mensajes Tue 19 Mar 13 @ 2:23 pm
Kannst Du sehen wie Du willst. Problem ist halt das die ganze Geschichte unter einem Staatlichen Auftrag steht und im Moment immernoch die GEMA Vermutung gilt.

Da ist die Beweisführung leider umgekehrt - d.h. DU musst den Nachweis erbringen. Darüber können wir jetzt streiten aber im Zweifel hilft das am Ende auch nicht.

Wie gesagt - wende Dich am Besten an Deine Bezirksdirektion. Die können Deine Fragen am besten beantworten.

Gruß, Heiko
 

Mensajes Tue 19 Mar 13 @ 2:47 pm
Problem ist halt das die ganze Geschichte unter einem Staatlichen Auftrag steht und im Moment immernoch die GEMA Vermutung gilt.

Da ist die Beweisführung leider umgekehrt - d.h. DU musst den Nachweis erbringen.

eben drum Heiko, ob das so ist bleibt erstmal zu prüfen.

Mir sind da noch zu viele Ungereimtheiten die Faktisch nicht schlüssig sind.

Warte mal ab bis die ersten 125.- bezahlt haben und sich dann wundern was sie alles im Vetrag angeben müssen, du glaubst doch nicht im Ernst das sich die Gema die Gelegenheit entgehen lässt, da muss der DJ die Hosen runterlassen....ich bin gespannt bis die ersten Opfer hier berichten...

Gruß
Harry
 

Mensajes Tue 19 Mar 13 @ 3:11 pm
gbeul


auf 40 öffendliche gigs komme ich garnicht mehr im jahr. die zeit hab ich garnicht mehr 3x im monate aufzulegen.
ich komme momentan vielleicht auf 20 gigs und die sind meisst privat.

deine rechnung geht nur für resident dj auf, die jedes we auflegen ,
das macht aber nicht jeder.

für mich zb heisst das um abgesichert zu sein .

125 euro altbestand. und 100 euro für 1000 kopien.

macht 225 euro dieses jahr

da lege ich quassie einmal nur für die gema auf oder einmal für 100 euro den abend.

was ist wenn ich dei altbestände nicht bis zum 31.12 regestrien lasse. was kommt am 1.1.14?

dann kann ich 3000 euro zahlen.


für mich klingt das auch wie ein lock angebot und quassie wie ein zwangs regestrierung.

und die frage ist für mich bedeutent . kann mich ein verein zwingen einzutretten ???

mit sicherheit nicht. aber tust du es nicht wirst bestrafft.ab den 1.1.14 in dem du alles komplett regestrieren musst mit jeweils 50 euro pro 500 lieder.

das endfinde ich als erpressung ..

nach dem moto endweder du machst das oder zahlst nach ablauf doppelt und dreifach ...

 

Mensajes Wed 20 Mar 13 @ 6:11 am
DJLokkePRO InfinityMember since 2012
Oh mann, so langsam geht einem das Thema doch wirklich auf den S...
Eigentlich sind das zu 8ß% nur Vermutungen die hier angestellt werden und tragen nur noch mehr zur Verwirrung bei.

Aus meiner Sicht haben die Club-DJ´s auch das kleinste Problem, da diese die Kosten viel schneller wieder reinholen können, als ein mobiler DJ der das Ganze immer noch mehr als Hoby und nicht als Job sieht!
==> Vermutung :-)

Erinnert einen ein wenig an das ganze Gebührenthema bei der GEZ :-)

Gruß Thomas
 

Mensajes Wed 20 Mar 13 @ 8:29 am
BeatMusic wrote :
Oh mann, so langsam geht einem das Thema doch wirklich auf den S...
Eigentlich sind das zu 8ß% nur Vermutungen die hier angestellt werden und tragen nur noch mehr zur Verwirrung bei.

Aus meiner Sicht haben die Club-DJ´s auch das kleinste Problem, da diese die Kosten viel schneller wieder reinholen können, als ein mobiler DJ der das Ganze immer noch mehr als Hoby und nicht als Job sieht!
==> Vermutung :-)


Naja ich kenne genügend mobile DJs, die öfters Jobs haben und dort auch besser als viele Club-DJs verdienen. Kann man generell so nicht sagen. Was man aber sagen kann ist, dass es für alle eine Mehrbelastung darstellt. ;)
 

Mensajes Wed 20 Mar 13 @ 8:46 am
Aufatmen! - GEMA-Tarifreform für 2013 ausgesetzt

Bundesvereinigung der Musikveranstalter verständigt sich mit GEMA auf Übergangsregelung für 2013 / Existenzgefährdende Gebührenerhöhungen erfolgreich verhindert / Planungs- und Rechtssicherheit erreicht

(Berlin, 20. Dezember 2012) Tausende Betreiber von Clubs, Diskotheken und Musikkneipen können aufatmen: Nach einem beispiellosen über Monate andauernden Verhandlungsmarathon über die GEMA- Tarifreform konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter erreichen, dass die GEMA auf eine Durchsetzung der im April veröffentlichten Tarife verzichtet.
Damit können alle Veranstaltungen, u.a. in Clubs, Discotheken, Musikkneipen, Hotels- und Gaststätten, Tanz- schulen, Varietébetrieben, Hallenbetrieben sowie auf Stadt- und Straßenfesten für 2013 auf der Basis der bewährten Alttarife geplant und durchgeführt werden.
(...)

(Quelle: Pressemitteilung 12/41 der DEHOGA)

Das PDF dazu:

http://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Inhaltsbilder/Presse/Pressemitteilungen/2012/PM_12_41_GEMA-Tarifreform_fuer_2013_ausgesetzt.pdf
===============================================================================

Jetzt weiss ich gar nicht mehr was ich davon halten soll,ist das jetzt noch aktuell oder nicht mehr auch wenn das pdf von Dezember 2012 istwenn es soweit kommt mache ich eben nur noch mit meinen Original CDs Musik,die paar MP3 die ich habe behalte ich dann für den privaten Bereich

mfg,Dirk
 

Mensajes Wed 20 Mar 13 @ 10:49 am
PachNPRO InfinityMember since 2009
Das sind ja alte News!

Auf der Gema Seite haben sie ja bekannt gegeben, dass sie sich eben mit dem BVMV geeinigt haben.
Der Vertrag tritt in Kraft.
 

Mensajes Wed 20 Mar 13 @ 11:07 am
Leute - verwechselt bitte nicht die beiden Tarife !

Der Gema Tarif für die Veranstalter liegt bei der Schlichtungsstelle und ist aktuell ausgesetzt.

Der Tarif VR-Ö für uns DJs ist ab dem 01.04. in Kraft.

Gruß, Heiko
 

Mensajes Wed 20 Mar 13 @ 11:20 am
 

Mensajes Thu 21 Mar 13 @ 9:47 am
Zitros wrote :
Ich erkenne in dem neuen Tarif sogar einen kleinen Vorteil, für mich jedenfalls.
Ich gehöre zu den (wenigen) DJ’s, die nach wie vor ausschließlich CD’s kaufen und diese dann lagern um die Legalität der Legalität der Songs beweisen zu können.
Mit dem neuen Tarif, der Legalisierung der Kopie entfällt die Verpflichtung den Mastersong (die CD) zu behalten, eine Rechnung über den legalen Erwerb sollte dann reichen.

In der Praxis könnte das dann so aussehen:
DJ A kauft die CD, erstellt eine Kopie, legalisiert sie und verkauft die CD an DJ B
DJ B kauft die CD, erstellt eine Kopie, legalisiert sie und verkauft die CD an DJ C
DJ C kauft die CD, erstellt eine Kopie, legalisiert sie und verkauft die CD an DJ D
......
Wobei ich dazu sagen muss Künstler, die es ‚verdient’ haben, dass man für ihre Musik Geld bezahlt, deren CD’s behalte ich auch gern.

Dann möchte ich noch mal auf einen Punkt aufmerksam machen.
Im FAQ der GEMA heißt es:

Ich nutze meine gesamte Musikdatenbank nicht nur auf der festplatte, sondern auf verschiedenen externen Datenträgern. Wie werden diese Kopien bewertet?
Die Lizenzierung des Altbestands der gesamten Musikdatenbank ist unabhängig von der Anzahl der Datenträger und erfolgt einmalig über einen Pauschalbetrag in Höhe von 125,- EUR

UND unter Fakten:

- Vergütung: Die Vergütung beträgt 0,13 EUR je Musikwerk, das zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt wird.
Vervielfältigungen (Kopien), die einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe genutzt werden.
Damit hat sich das Back-Up Problem für die Altdaten meiner Ansicht nach erledigt.....


Du hast da einen kleinen Fehler in dieser ausführung.

Wenn du CD xyz*** kaufst und eine kopie anfertigst, diese kopie dann bei der GEMA lizensierst, darfst du die Kopie spielen.
Sobald du die CD xyz**** weiterverkaufst, bist du nicht mehr im besitz des originals, sondern nur einer kopie.... und diese darf OHNE den besitz des originals nicht zur öffentlichen vorführung genutzt werden.

Bitte verwechsel die GEMA lizensierung nicht mit legalisierung :)
das kann teuer werden ^^

grüsse
 

Mensajes Thu 21 Mar 13 @ 10:57 am
wie ist es wenn ich keine von der Gema lizensierte Musik spiele. Also nur eigene Produktionen und zum Beispiel Musik die bei Creative Commons lizensiert ist?
 

Mensajes Thu 21 Mar 13 @ 11:41 am
gbeulPRO InfinityMember since 2007
djmatzeb wrote :
gbeul


auf 40 öffendliche gigs komme ich garnicht mehr im jahr. die zeit hab ich garnicht mehr 3x im monate aufzulegen.
ich komme momentan vielleicht auf 20 gigs und die sind meisst privat.

deine rechnung geht nur für resident dj auf, die jedes we auflegen ,
das macht aber nicht jeder.

für mich zb heisst das um abgesichert zu sein .

125 euro altbestand. und 100 euro für 1000 kopien.

macht 225 euro dieses jahr

da lege ich quassie einmal nur für die gema auf oder einmal für 100 euro den abend.

was ist wenn ich dei altbestände nicht bis zum 31.12 regestrien lasse. was kommt am 1.1.14?

dann kann ich 3000 euro zahlen.


für mich klingt das auch wie ein lock angebot und quassie wie ein zwangs regestrierung.

und die frage ist für mich bedeutent . kann mich ein verein zwingen einzutretten ???

mit sicherheit nicht. aber tust du es nicht wirst bestrafft.ab den 1.1.14 in dem du alles komplett regestrieren musst mit jeweils 50 euro pro 500 lieder.

das endfinde ich als erpressung ..

nach dem moto endweder du machst das oder zahlst nach ablauf doppelt und dreifach ...



nein du musst 2014 auch keine 3000€ zahlen der traif sieht ab 2014 halt eine steigerung von 125€ auf 135€ vor für +501 bis unlimitiert

d.h. auch wenn du erst 2014 anmeldest und dort den maximal traif nennst ist schluss (das mit der backup aktivierung hat sich dann auch erledigt ;) )

zwingen kann dich niemand aber selbst wenn du nur drei vier mal öffentlich auflegst kanst du die kosten immer noch als extra posten an den veranstallter weiter geben.
dieser spart enorm wenn die jetzigen 30% wegfallen.

im vr-ö pdf fehlt im moment die info auf den 501+ betrag ich frag mal bei der Gema nach wo das hin gerutscht ist?


 

Mensajes Thu 21 Mar 13 @ 1:13 pm
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