Hallo,
ich wurde gefragt, wie es aussieht mit gema gebühren! Hintergrund ist das ich auf einer Party, die geschlossene Gesellschaft ist, auflegen soll! Der Vermieter des Raums hat den Veranstalter so ein Vertrag gegeben wegen Räumlichkeiten usw.! Unter anderem ist da auch ein Zettel bei, das bei öffentlichen Veranstaltungen gema angemeldet werden muss! Aber ist eine geschlossene Geselschaft eine öffentliche Veranstaltung? Ich glaube doch nicht oder?
ich wurde gefragt, wie es aussieht mit gema gebühren! Hintergrund ist das ich auf einer Party, die geschlossene Gesellschaft ist, auflegen soll! Der Vermieter des Raums hat den Veranstalter so ein Vertrag gegeben wegen Räumlichkeiten usw.! Unter anderem ist da auch ein Zettel bei, das bei öffentlichen Veranstaltungen gema angemeldet werden muss! Aber ist eine geschlossene Geselschaft eine öffentliche Veranstaltung? Ich glaube doch nicht oder?
Mensajes Fri 16 Mar 12 @ 1:22 pm
hier findest du alles zur gema, wurde schon zig male durchgesprochen.
http://www.virtualdj.com/forums/136584/German_Forum/Forum_Informationen___Mehr_.html
einfach etwas nach unten scrollen.
Braenzu
http://www.virtualdj.com/forums/136584/German_Forum/Forum_Informationen___Mehr_.html
einfach etwas nach unten scrollen.
Braenzu
Mensajes Fri 16 Mar 12 @ 2:05 pm
Vielleicht ist das hier auch noch hilfreich?
Rechtstipp (www.anwalt.de)
Rechtstipp (www.anwalt.de)
Mensajes Fri 16 Mar 12 @ 2:43 pm
anachronX wrote :
Danke für den sehr guten Link!
DJ Toni
Mensajes Sat 17 Mar 12 @ 9:26 am
Mensajes Mon 19 Mar 12 @ 2:18 pm
Meine Güte, selbst beim Lesen verknoten sich die noch übrig gebliebenen Gehirnwindungen!
Mensajes Mon 19 Mar 12 @ 3:46 pm
...aber aufschluss- und erkenntnisreich ist es trotzdem. Ebenso Dank @MrMusic für diesen Link!
Mensajes Mon 19 Mar 12 @ 4:09 pm
Quote :
(...)
Wiedergabe für Mehrzahl von Personen ist öffentlich, sofern Personenkreis nicht bestimmt abgegrenzt ist
(...)
Wiedergabe für Mehrzahl von Personen ist öffentlich, sofern Personenkreis nicht bestimmt abgegrenzt ist
(...)
Ok, macht ja alles sind und ist logisch.
Aber was ist mit dem DJ auf der Veranstaltung?
Der ist ja dem Personenkreis nicht verbunden und somit würde die Veranstallgung doch öffentlich werden?
Und wenn nicht der DJ, aber was ist dann mit einem Catering Personal?
Oder einem angeheuerten Fotografen?
Mensajes Tue 20 Mar 12 @ 6:02 am
Diese Personengruppen dürften keine Rolle spielen, da diese Auftragnehmer sind, vom Veranstalter (in der Regel gegen Entgelt) beauftragt sind Dienstbarkeiten zu verrichten, und sich daher nicht als Feiergäste auf der Veranstaltung befinden.
Mensajes Tue 20 Mar 12 @ 2:54 pm