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Forum: German Forum

Tópico: Gema (Au das gibt hau)

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Mensajes Thu 10 Jan 13 @ 8:40 pm
470000 wrote :

fragen wir wieder mal leute die sich auskennen ;-)
(daher fragt euren "fach" anwalt wie das mit dem recht so ist beim kauf, verkauf von software und co. bei verträgen oder beim online leben ist.)

ach ja da war ja noch ein "au das gibt hau" für die gema.

http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/GEMA-Tarife-Justizministerkonferenz-nimmt-neue-Tarife-unter-die-Lupe




Sehe deine 1 Frage nicht mit dem Topic den du aufgemacht hast. Das hat nichts mit der Gema zu tun!

Zur Antwort zu deiner 1. Frage. Kannst ja einen Anwalt nehmen und einen Prozess machen, Gerichtsstand ist Los Angeles CA 90036, USA.

Das hat Braenzu in einem kürzlich wieder mal mit dem Thema verkauf von Software zu Antwort geschrieben:


Die bisherige Rechtsprechung hatte eine Anwendung auf Download-Software überwiegend verneint und damit die Rechteinhaber gestärkt. Folgerichtig setzen diese verstärkt auf den Onlinevertrieb und vereinbaren mit ihren Kunden ein Verbot der Weitergabe, um einen Sekundärmarkt zu behindern.

so und nun is schluss oder wendet euch an

Atomix Productions Inc.
Los Angeles CA 90036, USA
Tel: (323) 446 2221 (international: +1-323-446-2221)

Braenzu


Quelle (letzter Beitrag)



Gruss Mike
 

Na da bin ich mal gespannt was da raus kommt.

Bitte mich nicht falsch verstehen, ich halte die Gema schon für eine wichtige Institution, damit die kreativen Uhrheber
(egal ob Musik, Film, Literatur, etc...) zu ihrem Recht (Geld) kommen.
Aber bei dieser "Reform", sind sie dann doch ein wenig zu weit gegangen.
 

MikeHJohn wrote :
470000 wrote :

fragen wir wieder mal leute die sich auskennen ;-)
(daher fragt euren "fach" anwalt wie das mit dem recht so ist beim kauf, verkauf von software und co. bei verträgen oder beim online leben ist.)

ach ja da war ja noch ein "au das gibt hau" für die gema.

http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/GEMA-Tarife-Justizministerkonferenz-nimmt-neue-Tarife-unter-die-Lupe




Sehe deine 1 Frage nicht mit dem Topic den du aufgemacht hast. Das hat nichts mit der Gema zu tun!

Gerne erkläre ich es
was da nicht zu verstehen??? au das gibt hau wenn mann nicht einen guten "fach" fragt.
gema hat das wohl nicht sonst würde sich wohl kaum die justizministerkonferenz damit befassen.
das gleiche gilt für kauf und verkauf von software und co. bei verträgen und im online leben.

Zur Antwort zu deiner 1. Frage. Kannst ja einen Anwalt nehmen und einen Prozess machen, Gerichtsstand ist Los Angeles CA 90036, USA.

was habe ich denn gefragt???
also ich leite satz ein mit fragen wir mal leute...
also beim strom den elektriker, bei krankheit den doc und bei sowas also denn "fach" anwalt.
das hat die gema wohl vergessen oder hatte schlechte leute ;-)

Das hat Braenzu in einem kürzlich wieder mal mit dem Thema verkauf von Software zu Antwort geschrieben:


Die bisherige Rechtsprechung hatte eine Anwendung auf Download-Software überwiegend verneint und damit die Rechteinhaber gestärkt. Folgerichtig setzen diese verstärkt auf den Onlinevertrieb und vereinbaren mit ihren Kunden ein Verbot der Weitergabe, um einen Sekundärmarkt zu behindern.

dazu habe ich garnichts gesagt
aber nur um es mal klar zu stellen frage einen guten "fach" anwalt.
und hast du denn satz nicht verstanden???

Die bisherige Rechtsprechung (es war einmal) hatte eine Anwendung auf Download-Software überwiegend verneint. (so das die downloads nicht wie "hardwaresoftware" cd, dvd etc behandelt wurden) und damit die Rechteinhaber (den verkäufer) gestärkt. Folgerichtig setzen diese verstärkt auf den Onlinevertrieb (sie dachten also online verkaufen) und vereinbaren mit ihren Kunden ein Verbot der Weitergabe (und dann noch paar extra klausen) , um einen Sekundärmarkt zu behindern (denn weiter verkauf).
aber was sagt das europaurteil es war einmal und ist nicht mehrso wie ihr es euch wünscht denn hardware und download sind gleich.


so und nun is schluss oder wendet euch an

Atomix Productions Inc.
Los Angeles CA 90036, USA
Tel: (323) 446 2221 (international: +1-323-446-2221)

anders rum die sich dann wohl an europa (weil der verkäufer von hier ist und ich denk er es hier erworben hat)
weil die müssen denn verkäufer verklagen


aber frag einfach mal einen "fach" anwalt oder träume weiter von "es war einmal"
und noch mal aufmerksam...
was für einen grund hat es das einige online dienste dir nichts verkaufen wenn du eine deutsche anschrift im "vertrag" hast.
z.b. video download anbieter.

lass dir das mal erklären (von leuten die sich auskennen) und dann weiss du wann und für wenn europa (deutsches) recht gilt.


mfg und es war einmal

470000


---------------------------------------


Braenzu


Quelle (letzter Beitrag)



Gruss Mike


 

Irgendwo steht auch geschrieben:

PS: Jegliche Topic's die wieder damit anfangen das es nicht Rechtens ist etc., werden wir solange schließen, bis endlich einer von den Schlaumeiern das Gegenteil vor Gericht erwirkt hat oder Atomix eine andere Vorgehensweise vorgegeben hat!

Mit Topic hat diese nervende, unendliche Diskussion auch sehr wenig zu tun.
Nur meine Meinung.
 

@47000

Wenn Du die Software weitergeben willst, dann kann Dich faktisch keiner daran hindern.
Sollte irgendwer aus dem sonnigen Californien mitbekommen, dass Du die Software veräußert hat, dann sollte es für einen multinationalen Konzern ein Kinderspiel sein ein kosteninsensives Mahnverfahren nach amerikanischem Recht in die Wege zu leiten.

Dann kannst Du Dir auch Deinen Fachanwalt der englischen Sprache und dem Lizenzrecht suchen :D

Hopp oder Topp! Aber so eine elendige Diskussion hilft keinem weiter!
 

Kann das nicht bitte jemand zumachen...?
Nicht noch ein Thread mit Software, Gerichtstand, Hören-Sagen-Urteilen.....gähn.....
 

ich bin es wirklich leid immer topics zu schliessen, ihr seit doch alle alt genug um auf solche sachen einfach keinen beitrag mehr zu schreiben.

einige sind immer schlauer als die andern und das ist auch gut so, sonst wäre die kugel der irren deejay's ja auch nicht rund

Braenzu
 

verstehe zwar nicht was das mit der gema zutun haben soll. aber hier mal ein auszug von urteilen..

auch microsoft und appel müssen sich daran halten ...



Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Juli 2012

Der EuGH stellt fest, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf, unabhängig davon, wie sie erworben worden war, dies gilt auch für durch Download gekaufte Software. Muss eine durch Download erworbene Software über das Internet aktualisiert werden, steht dieses Recht auf Aktualisierung auch dem Käufer der gebrauchten Software zu. Der verkaufende Erstkäufer, so der EuGH, darf keine Kopie der Software behalten.[1] Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Softwareurheberrechtsinhabers ist, bezogen auf die verkaufte Kopie, erschöpft. Eine Lizenzvereinbarung, welche eine solche spätere Veräußerung untersagt, ist unwirksam.[2][3]

Zugleich verfügte der EuGH ein Aufspaltungsverbot für Oracle-Lizenzen.[4] Grund: Oracle Concurrent-Lizenzen werden mit einer Kopie auf einem Server abgelegt, und der Software-Kunde erwirbt dafür eine bestimmte Zahl von Zugriffsrechten. Da es sich dabei um eine einzige Lizenz handelt, kann diese nicht aufgeteilt (d.h. "aufgespalten") werden. Dem trug der EuGH Rechnung. Das Urteil bezieht sich aber nicht auf sog. "Volumenlizenzen". Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Menge an Einzellizenzen, die aus Marketing- und Vertriebsgründen im Paket verkauft werden. Die Aufspaltung dieser Pakete und deren teilweiser Weiterverkauf ist von dem EuGH-Urteil nicht berührt, da damit keine Aufspaltung einzelner Lizenzen verbunden ist. Entsprechend haben bereits die Landgerichte München (Aktenzeichen 30 O 8684/07) und Hamburg (315 O 343/06) entschieden.




Der Bundesgerichtshof entschied nämlich in einem richtungsweisenden Urteil im Jahr 2000, dass der Weiterverkauf von datenträgerbasierter Software grundsätzlich nicht über Lizenzbedingungen von den Herstellern eingeschränkt werden kann




quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software




jetzt kommt aber das grosse aber...
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__34.html


könnt ihr euch selber eine meinung draus bilden ...





 

du hast recht!
deutschland ist die welt, gruss aus der schweiz

Braenzu

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