Hier mal der "Beweis" das der Acountverkauf nicht zulässig ist, und das Gericht dies auch Unterstützt.
Es gibt ja immer welche die behaupten das das nicht zulässig ist.
Ist also ein gutes Beispiel womit man das nun schriftlich hat.
zu lesen hier :
http://www.computerbase.de/2014-03/urteilsbegruendung-gegen-steam-account-verkauf/
LG
Thomas
PS: ggf für eine Zeit "Sticky" machen ?!
Es gibt ja immer welche die behaupten das das nicht zulässig ist.
Ist also ein gutes Beispiel womit man das nun schriftlich hat.
zu lesen hier :
http://www.computerbase.de/2014-03/urteilsbegruendung-gegen-steam-account-verkauf/
LG
Thomas
PS: ggf für eine Zeit "Sticky" machen ?!
Mensajes Tue 25 Mar 14 @ 11:42 am
Bist Du Jurist? Oder warum schreibst Du hier was von einem "Beweis"?
Im übrigen wiedersprichts Du Dir selbst bereits im ersten Satz ;-) ".....Hier mal der "Beweis" das der Acountverkauf nicht zulässig ist, und das Gericht dies auch Unterstützt....." Die Überschrift es Artikels lautet aber: "Oracle gegen UsedSoft - EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden (Update)"
In diesem Artikel geht es um einen individuellen Fall und nicht um ein letzinstanzliches Grundsatz Urteil (wenn auch in dem Artikel so oberflächlich dargestellt), dass juristisch allumfassend für alle Software-Lizenzvereinbarungen in Deutschland bzw. Euopa gelten würde.
Über das Ergebnis und das in diesem Artikel beschriebene Urtel ".....habe nun der Bundesgerichtshof (BGH) zu befinden, da der EuGH nur abstrakte Rechtsfragen zu beurteilen habe....."
Ich könnte das Urteil jetzt hier in seiner Gesamtheit kommentieren, erspare mir dies aber!
Weil die ganze Diskussion müßig ist, denn das Thema kann juristisch für die Software VDJ nur seitens eines Gerichtes geklärt werden.
Und solange keiner den Hersteller von VDJ zwecks abschließender individueller juristischer Klärung verklagt, gilt schlicht und ergreifend die Auslegung des Herstellers.
Und selbst wenn über den Klageweg durch alle Instanzen ein Gericht sich der Auslegung des Klägers und nicht der Auslegung des Herstellers anschließen sollte, so wird der Hersteller seine AGBs und seine Lizenzvereinbarungen anpassen und das juristische Theater müsste wieder von vorn beginnen.
Wir sind alle keine Richter, die dieses Urteil im Namen des Volkes sprechen können. Daher sollten wir uns hier auch nicht wie Juristen verhalten wollen. Denn dies führt zu nichts ;-)
Wer die Frage ernstzunehmend geklärt haben möchte, sollte einen Prozess anstreben. Oder aber nach dem Motto leben, wo kein Kläger, da kein Richter und die Auslegung des Herstellers von VDJ schlicht und einfach akzeptieren.
Jungs, Ihr seit DJs.....also konzentriert Euch hier auf Eure Kernkompetenzen ;-)
Im übrigen wiedersprichts Du Dir selbst bereits im ersten Satz ;-) ".....Hier mal der "Beweis" das der Acountverkauf nicht zulässig ist, und das Gericht dies auch Unterstützt....." Die Überschrift es Artikels lautet aber: "Oracle gegen UsedSoft - EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden (Update)"
In diesem Artikel geht es um einen individuellen Fall und nicht um ein letzinstanzliches Grundsatz Urteil (wenn auch in dem Artikel so oberflächlich dargestellt), dass juristisch allumfassend für alle Software-Lizenzvereinbarungen in Deutschland bzw. Euopa gelten würde.
Über das Ergebnis und das in diesem Artikel beschriebene Urtel ".....habe nun der Bundesgerichtshof (BGH) zu befinden, da der EuGH nur abstrakte Rechtsfragen zu beurteilen habe....."
Ich könnte das Urteil jetzt hier in seiner Gesamtheit kommentieren, erspare mir dies aber!
Weil die ganze Diskussion müßig ist, denn das Thema kann juristisch für die Software VDJ nur seitens eines Gerichtes geklärt werden.
Und solange keiner den Hersteller von VDJ zwecks abschließender individueller juristischer Klärung verklagt, gilt schlicht und ergreifend die Auslegung des Herstellers.
Und selbst wenn über den Klageweg durch alle Instanzen ein Gericht sich der Auslegung des Klägers und nicht der Auslegung des Herstellers anschließen sollte, so wird der Hersteller seine AGBs und seine Lizenzvereinbarungen anpassen und das juristische Theater müsste wieder von vorn beginnen.
Wir sind alle keine Richter, die dieses Urteil im Namen des Volkes sprechen können. Daher sollten wir uns hier auch nicht wie Juristen verhalten wollen. Denn dies führt zu nichts ;-)
Wer die Frage ernstzunehmend geklärt haben möchte, sollte einen Prozess anstreben. Oder aber nach dem Motto leben, wo kein Kläger, da kein Richter und die Auslegung des Herstellers von VDJ schlicht und einfach akzeptieren.
Jungs, Ihr seit DJs.....also konzentriert Euch hier auf Eure Kernkompetenzen ;-)
Mensajes Fri 28 Mar 14 @ 11:07 am
Hab das vielleicht etwas unglücklich formuliert.... aber denke jeder wusste was gemeint war.
Das eben der verkauf nicht legitim ist.
Schönes WE.
LG
Thomas
Das eben der verkauf nicht legitim ist.
Schönes WE.
LG
Thomas
Mensajes Fri 28 Mar 14 @ 12:36 pm
Die ganzen Vergleiche hinken doch sowieso.
Der Nutzungsvertrag wird nicht nach Deutschem / EU Recht geschlossen sondern nach US Recht mit Gerichtsstand USA.
Die ganze Diskussion bringt irgendwie keinen weiter.
Von daher mache ich hier mal zu.
Gruß, Heiko
Der Nutzungsvertrag wird nicht nach Deutschem / EU Recht geschlossen sondern nach US Recht mit Gerichtsstand USA.
Die ganze Diskussion bringt irgendwie keinen weiter.
Von daher mache ich hier mal zu.
Gruß, Heiko
Mensajes Fri 28 Mar 14 @ 3:05 pm