Ingreso rápido:  

Forum: German Forum

Tema: DJ GEMA Gebühr - Page: 15

Esta parte del tópico es antigua y puede contener información incorrecta para la nueva versión.

SkandorPRO InfinityMember since 2011
Schadensersatzpflicht ist bürgerliches Recht und kein Strafrecht. "Strafbar" macht sich gegenüber der GEMA also niemand.

Und anders, als im Strafrecht, wo staatsanwaltschaftlicher Ermittlungszwang herrscht, hat im Bereich des Privatrechts der Antragsteller Vortragszwang. Also immer ganz locker bleiben :)
 

Mensajes Sun 24 Mar 13 @ 5:30 am
schadens ersatz können die aber auch nur fordern wenn sie beweisse haben das es kopien sind ;)

naja was solls. bin mal auf gema besuch gespannt und wie die mich aufklären wollen.

ich hab mal die idee aufgenommen sein altbestand in einer mp3 unterzubringen.

dass ist das ergebniss.

ironie solltet ihr schon mit bringen.

http://www.youtube.com/watch?v=SyQ0ZOHVAKo&feature=autoshare



[Mod: Ich habe die Einbettung mal korrigiert. Wenn Du mal auf QUOTE klickst siehst Du wie es Richtig gemacht wird. Heiko]
 

Mensajes Sun 24 Mar 13 @ 6:02 am
kreidHome userMember since 2007
[vote]Was hat das denn mit einemVerein zu tun ?

Die Gema rechnet mit dem DJ direkt ab. Klar kann man einen Verein gründen aber das zwingt doch die GEMA nicht mit Dir zu verhandeln ???

Sorry aber ich verstehe leider nicht so ganz worauf Du raus willst.

Gruß, Heiko{/vote]

Heiko
nenne es Verein oder Gewerkschaft
aber nur als Masse kann man was erreichen
und wenn das ne Masse ist die Organizeirt ist , wäre es doch besser denke ich ...

ist halt ne Idee ,, denn andere DJ Vereine (Quacksalber) machen ja die tarife mit der gema
und die Leute die da drinne sitzen haben eh schon genug kohle ..siehe DJ Ötzi
 

Mensajes Sun 24 Mar 13 @ 7:04 am
DJLokkePRO InfinityMember since 2012
Hi, da bin ich auch mal wieder :-)
Eigentlich wollte ich ja nicht mehr, aber dieses Thema lässt einen irgendwie nicht los :-(
Habe gerade beim stöbern in einem Interview folgeden Inhalt gefunden:

Debug: Oder kann man, sofern man eine Datei gekauft hat, davon ausgehen, wenn man sie vom eigenen Rechner aus spielt, ist sie nicht lizensierungspflichtig?

Reindlmeier: Ja, davon können Sie ausgehen.

Debug: Ich entnehme Aussagen wie “Wenn mindestens eine Kopie besteht, die unabhängig vom Original genutzt werden kann, sprechen wir von Vervielfältigung” (GEMAdialog auf Facebook), dass sofern ich nur eine Kopie eines legal erworbenen Tracks habe, egal auf welchem Dateiträger, diese nicht lizensierungspflichtig ist, richtig? D.h. sollte ich eine gekaufte MP3 von einem USB-Stick spielen und keine Kopie davon haben wird für dieses Stück keine Lizenz fällig?

Reindlmeier: Ja, das ist richtig.

Debug: Wenn Sicherungskopien, die nicht für die öffentliche Aufführung gemacht werden, nicht lizensierungspflichtig sind, kann ich dann nicht davon ausgehen, dass bei einem legal erworbenen Stück als Datei, nie eine Lizenz fällig ist, sofern ich immer nur eine Datei öffentlich aufführe?

Reindlmeier: Sie können davon ausgehen, dass dann nicht noch einmal eine Vergütung anfällt.

Debug: Und zuletzt noch etwas mehr ins Detail zu gehen, schliesslich reden wir ja über Vorgänge auf einem Rechner: Ist das Verschieben einer Datei auf einem Datenträger keine Kopie solange damit nur der Fileindex geändert wird? Ist die über einen move-Befehl kopierte Datei keine Kopie weil dabei die originale Einschreibung gelöscht wird?

Reindlmeier: Sofern Sie eine Datei innerhalb eines Datenträgers von einem Verzeichnis in ein anderes verschieben, handelt es sich nicht um eine Vervielfältigung. Wie Sie richtig feststellen, wird lediglich der File-Index, also die Adresse, an der sich die Datei befindet, geändert.

Debug: Ist also, wer, sagen wir mal aus Platzmangel, legal gekaufte Dateien vom eigenen Rechner löscht, auf eine externe Festplatte kopiert, für den DJ-Abend dann von der externen Festplatte löscht und wieder auf den eigenen Rechner kopiert, d.h. zu keinem Zeitpunkt mehr als eine Instanz von einem File hat, in der Pflicht diese Tracks zu lizensieren, oder nicht?

Reindlmeier: Sofern Sie die legal erworbene Datei auf eine externe Festplatte überspielen, handelt es sich um eine Vervielfältigung. So weit, so gut. Verwenden Sie nun aber die externe Festplatte zur öffentlichen Wiedergabe, müssen Sie diese Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe lizenzieren, also dafür bezahlen.


Bei mir ist es nun aber so, dass ich meine Titel eiegntlich alle auf der externen Festplatte habe (also min einmal verschoben/kopiert) und nicht auf dem Laptop! Wenn ich die Dame aber richtig verstehe, dann müsste ich, wenn ich die Titel auf meinem Rechner lassen würde und auch nur von dirt aus spielen würde keine zusaätzliche Lizenz bezahlen!
Habe eigentlich immer versucht die Musik vom Laptop zu lassen um hier nicht den Sepicher zu überfüllen und die Leistunmgsfähigkeit des Rechners zu reduzieren, aber jetzt sieht es ja so aus, also wäre es besser die Musik auf dem Rechner zulassen um den Gebühren zu entgehen (wir reden hier von legal gekaufter Musik)!

Gruß Thomas
 

Mensajes Sun 24 Mar 13 @ 7:06 am
Wenn Du direkt auf die ext. Platte runterlädst ist es ein Original.

Wie man sieht - total transparent der Schei**.

Gruß, Heiko
 

Mensajes Sun 24 Mar 13 @ 7:42 am
djmatzeb wrote :


[Mod: Ich habe die Einbettung mal korrigiert. Wenn Du mal auf QUOTE klickst siehst Du wie es Richtig gemacht wird. Heiko]




ah ok also nur den zahlen nummern block . ok danke.

wie wäre es mal mit eine einfüge funktion unten links wo mann auch bilder einfügen kann ???

nur so eine idee.
 

Mensajes Sun 24 Mar 13 @ 12:11 pm
BeatMusic wrote :


Bei mir ist es nun aber so, dass ich meine Titel eiegntlich alle auf der externen Festplatte habe (also min einmal verschoben/kopiert) und nicht auf dem Laptop! Wenn ich die Dame aber richtig verstehe, dann müsste ich, wenn ich die Titel auf meinem Rechner lassen würde und auch nur von dirt aus spielen würde keine zusaätzliche Lizenz bezahlen!
Habe eigentlich immer versucht die Musik vom Laptop zu lassen um hier nicht den Sepicher zu überfüllen und die Leistunmgsfähigkeit des Rechners zu reduzieren, aber jetzt sieht es ja so aus, also wäre es besser die Musik auf dem Rechner zulassen um den Gebühren zu entgehen (wir reden hier von legal gekaufter Musik)!

Gruß Thomas


tja siehst du ich stehe auch vor einem rätzel. ich habe eine wechselplatte im laptop statt eines optischen laufwerks.
diese wechselplatte kann ich extern verwenden oder einfach in einem anderen laptop oder rechener einbauen.

 

Mensajes Sun 24 Mar 13 @ 12:14 pm
Danke für die Auskunft! ich finde das alles echt eine Schweinerei was die gema veranstaltet!
 

Mensajes Mon 25 Mar 13 @ 5:05 am
 

Mensajes Mon 25 Mar 13 @ 7:12 am
DJLokkePRO InfinityMember since 2012
 

Mensajes Mon 25 Mar 13 @ 9:19 am
Die Befürworter der Gema Gebühr:

Prof. Dr. Enjott Schneider, Frank Dostal, Karl-Heinz Klempnow, Burkhard Brozat, Prof. Dr. Rolf Budde, Klaus Doldinger, Jörg Evers, Hans-Peter Malten, Frank Ramond, Dagmar Sikorski, Patrick Strauch, Prof. Lothar Voigtländer, Stefan Waggershausen, Dr. Ralf Weigand, Hartmut Westphal, Jörg Fukking, Winfried Jacobs, Tobias Künzel, Julia Neigel, Prof. Manfred Schoof, Konstantin Wecker

Quelle: GEMAdialog

30. Januar.Offener Brief:

An die Chefredaktion von Stern-Online

stern.de GmbH
Frank Thomsen
Am Baumwall 11
20459 Hamburg

Interessant!
 

Mensajes Tue 26 Mar 13 @ 6:25 am
Heute meldete sich per Mail der erste Bemusterungspool dazu: Pool Position!
Hier die E-Mail im Iroginalwortlaut, mir gefällt sie total gut:


"DJs und die GEMA
Vorab: es ist viel Text, aber viel wichtiger Text. Darum lest diese E-Mail bitte komplett.

Es nimmt kein Ende, denkt man gerne und sofort, wenn man wieder Neuigkeiten über die GEMA liest. Diesmal betrifft es Euch DJs und einen neuen Tarif VR-Ö. Es ist an verschiedenen Stellen viel darüber geschrieben worden und auch wir wollen jetzt unseren Senf dazu abgeben. Wir haben uns bisher bewusst zurückgehalten, um in Ruhe darüber nachzudenken, was der beste Weg ist, um erst einmal speziell die Interessen der Pool Position DJs zu vertreten. Dafür haben wir einen Weg gefunden und den möchten wir Euch jetzt mit dieser E-Mail vorstellen.

Der GEMA Tarif VR-Ö tritt am 01.04.2013 in Kraft und betrifft jeden DJ, der öffentlich Musik wiedergibt und dafür Musikwerke vervielfältigt bzw. kopiert. Damit sollten alle Pool Position DJs irgendwie betroffen sein. Wir möchten den Tarif jetzt nicht wortwörtlich zitieren. Ihr könnt ihn auf der GEMA Homepage herunterladen. Dazu gibt es von der GEMA auch ein pdf-Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten.
Ein paar wichtige Eckdaten zu dem Tarif VR-Ö wollen wir trotzdem nennen.

- Je Werk und je Vervielfältigung müssen 0,13 EUR an die GEMA gezahlt werden.
- Bei Abschluss eines Jahrespauschalvertrages mit der GEMA zahlt man im Jahr 2013 je angefangene 500 Verfielfältigungsstücke 50 EUR und in den Jahren 2014 und 2015 je angefangene 500 Verfielfältigungsstücke 55 EUR.
- Eine Lizensierung der Werkbestände (Archiv) bis zum 01.04.2013 kostet einmalig 125 EUR. Diese Lizensierung muss aber bis zum 31.12.2013 erfolgen.
- Die Aktivierung eines Backups kostet 125 EUR.

Alleine aus diesen Eckdaten ergeben sich schon jede Menge Fragen, von denen viele in dem schon angesprochenen pdf-Dokument der GEMA beantwortet werden. Wir wollen dennoch kurz veranschaulichen, was ein normaler DJ an die GEMA bezahlen muss. Jeder DJ, der nur Tracks einsetzt, die er in einem Downloadshop (iTunes, Musicload, Amazon usw.) gekauft hat oder über einen Promopool erhalten hat, muss keine Musikwerke von der GEMA lizensieren. Klingt erst einmal gut, finden wir. Wenn wir es richtig verstehen, müsst Ihr aber jedes Musikwerk lizensieren, das Ihr von einer CD gerippt habt oder in anderer Art und Weise kopiert habt. Also ist dann wahrscheinlich doch wieder jeder DJ betroffen. Darum würden wir jedem DJ folgende Empfehlung geben:

- Einmalige Lizensierung des Musikarchivs für 125 EUR bis zum 31.12.2013.
- Jährliche Lizensierung von 500 Vervielfältigungen für 50 bzw. 55 EUR.
- Ergibt also 175 EUR für das Jahr 2013 und danach 55 EUR pro Jahr je angefangener 500 Tracks, die nicht aus einem Downloadshop oder von einem Promopool stammen.

Damit wärt Ihr unseres Erachtens auf der sicheren Seite. Es gibt allerdings noch ein kleines Achtung. Ein aktiviertes Backup muss erneut mit 125 EUR lizensiert werden. Grundsätzlich ist es natürlich immer ärgerlich, für etwas bezahlen zu müssen, was man vorher nicht bezahlen musste. Wir finden aber auch, dass diese Beträge gerade noch OK sind. Zumindest sind sie nicht existenzgefährdend.
Wie die GEMA kontrollieren möchte, ob ein DJ seine Musik lizensiert hat, können wir Euch leider nicht sagen. Dass sie kontrollieren werden, steht allerdings unserer Meinung nach außer Frage.

Ihr habt sicher alle mitbekommen, dass der B.V.D. e.V. in Form seines Präsidenten Dirk Wöhler sehr intensive Verhandlungen mit der GEMA bzgl. des Tarifes VR-Ö geführt hat. Wir möchten an dieser Stelle unseren persönlichen Dank für den Einsatz von Dirk aussprechen. Ohne seine Verhandlungen wäre dieser Tarif in einer für alle DJs finanziell weitaus unangenehmeren Art an den Start gegangen. Für alle B.V.D. e.V. Mitglieder hat Dirk auf den Tarif VR-Ö zusätzlich einen Rabatt von 20% ausgehandelt.

Die meisten unserer DJs sind nicht Mitglied im B.V.D. e.V und wollen es auch nicht werden. Darum haben wir uns Gedanken gemacht, wie auch alle Pool Position DJs in den Genuss eines Rabatts kommen könnten. Da Pool Position kein eingetragener Verein sondern eine Firma ist, ist das nicht so einfach. Wir haben uns dazu rechtliche Hilfe geholt und sind zu folgendem Ergebnis gekommen.

Wir können für unsere DJs mit der GEMA verhandeln, wenn Ihr uns dazu bevollmächtigt. Dazu müsst Ihr eine Vollmacht ausdrucken und unterschrieben an uns zurücksenden. Die Vollmacht findet Ihr ab sofort im Memberbereich unserer Homepage im Bereich Dokumente. Wer uns bevollmächtigen möchte, muss das Dokument ausdrucken, ausfüllen, per Post, per Fax oder eingescannt per E-Mail an uns zurückschicken. Die Vollmacht ist von unserem Rechtsbeistand formuliert worden und klingt darum auch sehr formell. Das lässt sich leider nicht verhindern. Deadline für die Rücksendung der Vollmacht ist Montag, der 15.04.2013. Danach werden wir gemeinsam mit unserem Rechtsbeistand versuchen, einen Rabatt für alle Pool Position DJs mit der GEMA auszuhandeln. Die Kosten für den Rechtsbeistand trägt Pool Position. Betrachtet das Ganze als Serviceleistung. ;-)

DJs, die nicht in unserem Pool sind, können uns gegen eine Kostenpauschale von 10,- Euro auch eine Vollmacht ausstellen und damit dann ebenso in den Genuss des mit der GEMA ausgehandelten Rabattes gelangen. Ihr könnt das pdf-Dokument dazu gerne weiterleiten.
Wir hoffen, dass viele DJs dabei sind und wir der GEMA zeigen können, dass es in Deutschland sehr viele DJs gibt, die nicht im B.V.D. e.V. organisiert sind und auch in den Genuss eines Rabattes auf den Tarif VR-Ö kommen möchten. Wir möchten aber auch deutlich betonen, dass es keine Verpflichtung gibt, die Vollmacht auszufüllen. Es ist alles freiwillig. Wer sich nicht vertreten lassen möchte, braucht das nicht zu tun und kann diese E-Mail ignorieren. Auf Eure Mitgliedschaft in unserem DJ-Pool hat das in keiner Art und Weise einen Einfluss. Bei Fragen meldet Euch gerne. Soweit wir können, werden wir wie gewohnt versuchen, Euch weiterzuhelfen.

Viele Grüße von Euren Pool Position Team"
 

Mensajes Tue 26 Mar 13 @ 7:37 am
Frage Antwort GEMADIALOG
Rene Braun Und noch 2 Fragen hinterher: Müssen ausländische DJs Ihre komplette Musiksammlung lizensieren lassen bevor sie in DE öffentlich vorführen? 2. Kann ich jetzt mit meiner Lizensierten Musik, eigene Mixe bei Soundcloud einstellen, weil ich für die veröffentlichung nun bezahlt habe?vor 4 Stunden

GEMAdialog -> Rene Braun auch bei ausländischen DJs geht es um Kopien, die zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe angefertigt werden. Allerdings greift das deutsche Recht nur bei Kopien, die in Deutschland erzeugt wurden. Vervielfältigungen, die im Ausland durchgeführt wurden sind dort vergütungspflichtig und unterliegen den jeweiligen nationalen Urheberrechtsbestimmungen. Viele Grüße Sonja vor 3 Stunden

Kann mir jetzt einer beantworten ob die sich gerade im Kreis gedreht hat, oder ob das nun einen Aussage ist, die man versteht.
 

Mensajes Tue 26 Mar 13 @ 7:51 am
Mr_T wrote :
Frage Antwort GEMADIALOG
Rene Braun Und noch 2 Fragen hinterher: Müssen ausländische DJs Ihre komplette Musiksammlung lizensieren lassen bevor sie in DE öffentlich vorführen? 2. Kann ich jetzt mit meiner Lizensierten Musik, eigene Mixe bei Soundcloud einstellen, weil ich für die veröffentlichung nun bezahlt habe?vor 4 Stunden

GEMAdialog -> Rene Braun auch bei ausländischen DJs geht es um Kopien, die zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe angefertigt werden. Allerdings greift das deutsche Recht nur bei Kopien, die in Deutschland erzeugt wurden. Vervielfältigungen, die im Ausland durchgeführt wurden sind dort vergütungspflichtig und unterliegen den jeweiligen nationalen Urheberrechtsbestimmungen. Viele Grüße Sonja vor 3 Stunden

Kann mir jetzt einer beantworten ob die sich gerade im Kreis gedreht hat, oder ob das nun einen Aussage ist, die man versteht.


Hallo Mr T,
du das die Dame aus dem Konzept gebracht! Macht du gerne, gell.

Vor lauter Kopie.... hat die Frage 2 glatt vergessen.

zu 2. Mixe musst du doch eigendlich erst von Urheber (über die Gema) aller gemixten Stücke genehmigen lassen, oder liege ich da falsch?

Zu 1. denke das ein nicht deutscher DJ seine Kopien dort machen sollte wo er wohnt! nicht in Deutschland, sonnst zahlt er auch!
Obwohl die Engländer haben schon 2009/2010 ihren DJ`s so ne ähnliche Gebühr auch aufs Auge gedrückt wie die Gema.
Auf nach A und in die CH! :-)

Frage mich nur wie die das rauskriegen wollen!
GPS in die mp3`s? lol

Grüssle
Robert
 

Mensajes Tue 26 Mar 13 @ 9:20 am
DJFrankyP wrote :
DJs, die nicht in unserem Pool sind, können uns gegen eine Kostenpauschale von 10,- Euro auch eine Vollmacht ausstellen und damit dann ebenso in den Genuss des mit der GEMA ausgehandelten Rabattes gelangen. Ihr könnt das pdf-Dokument dazu gerne weiterleiten.
Wir hoffen, dass viele DJs dabei sind und wir der GEMA zeigen können, dass es in Deutschland sehr viele DJs gibt, die nicht im B.V.D. e.V. organisiert sind und auch in den Genuss eines Rabattes auf den Tarif VR-Ö kommen möchten. Wir möchten aber auch deutlich betonen, dass es keine Verpflichtung gibt, die Vollmacht auszufüllen. Es ist alles freiwillig. Wer sich nicht vertreten lassen möchte, braucht das nicht zu tun und kann diese E-Mail ignorieren. Auf Eure Mitgliedschaft in unserem DJ-Pool hat das in keiner Art und Weise einen Einfluss. Bei Fragen meldet Euch gerne. Soweit wir können, werden wir wie gewohnt versuchen, Euch weiterzuhelfen.

Viele Grüße von Euren Pool Position Team"


Hast du einen Link zur Vollmacht?
 

Mensajes Tue 26 Mar 13 @ 12:47 pm
Hier der Text:

Vollmacht


Hiermit bevollmächtige ich,

Name, Vorname:
Anschrift:
Steuernummer (soweit bekannt):

die
Firma Pool Position GmbH
vertreten durch Herrn Arne Heitmann
Industriepark Brundorf 22
28790 Schwanewede


zu Verhandlungen und Vertragsabschluss zu den für DJs ab dem 01.04.2013 gültigen Tarif VR-Ç der GEMA.
Einen Erfolg schuldet die Firma Pool Position GmbH nicht.

Die Firma Pool Position GmbH, vertreten durch Herrn Arne Heitmann, ist berechtigt Vereinbarungen zum
Tarif VR-Ö nach eigenem Ermessen zu treffen und Verträge hierzu für die Vollmachtgeber zu unterzeichnen.

 Ich gehöre dem DJ-Pool der Firma Pool Position GmbH an, für mich ist die Vertretung daher kostenfrei.
 Ich gehöre nicht dem Pool der Firma Pool Position GmbH an und zahle daher auf Anforderung für die Vertretung einen einmaligen Betrag in Höhe von 10,- (zehn) EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit 19%).

Gültig ist die Vollmacht bis zum Abschluss des Projekts. Es darf ein Rechtsanwalt zur Verhandlung mit der GEMA hinzugezogen werden.

___________________________________
Ort, Datum
___________________________________
Vollmachtgeber
 

Mensajes Wed 27 Mar 13 @ 3:50 am
DJLokkePRO InfinityMember since 2012
... es bleibt SPANNEND :-)
 

Mensajes Wed 27 Mar 13 @ 8:26 am
Hallo!
jetzt habe ich aber auch nochmal ne frage zum Gematarif und zwar:

Was ist wenn der Gastwirt so in der Kneipe über Laptop und CD`s MP3 Kopien von Original CD laufen läst,wer kommt dann dafür auf?
Ist doch alles irgentie voll undurchschaubar

mfg,Dirk
 

Mensajes Wed 27 Mar 13 @ 10:22 am
??? Von was genau sprichst Du ???

Netsearch ? Da wird nur live gestreamt und nix downgeloaded. Du kannst die Titel cachen und abspielen solange Sie vom Label auf der Plattform nicht wiederrufen werden.



Gruß, Heiko

So, hier der Typ von Seite 11 wieder. Tatsächlich habe ich von der Bezirksdirektion Dortmund die Bestätigung bekommen, dass die Nutzung von Virtuald DJ Premium mit Netsearch nicht unter die neue Tarifstruktur fällt. Nutze ich ausschließlich diesen Dienst für meine Veranstaltungen, ist auch keine Registrierung von mir als DJ unbedingt notwendig, würde nur die interne Prüfung vereinfachen, wenn ich regelmäßig irgendwo als DJ aufgeführt werde.
Die Gema geht davon aus, das der Dienstanbieter für die Lizensierung sorgt.

Dann kann ich jetzt in Ruhe prüfen, ob Netsearch alles wesentliche was ich spielen möchte bereit hält, kann das mit vereinzelten Titeln noch ergänzen und hätte damit eine Lösung, die mich weiterhin gelegentlich Mukken machen lässt, ohne mich allzu sehr um zu hohe Kosten kümmern zu müssen.
 

Mensajes Wed 27 Mar 13 @ 10:23 am
vlnjacki wrote :
Hallo!
jetzt habe ich aber auch nochmal ne frage zum Gematarif und zwar:

Was ist wenn der Gastwirt so in der Kneipe über Laptop und CD`s MP3 Kopien von Original CD laufen läst,wer kommt dann dafür auf?
Ist doch alles irgentie voll undurchschaubar

mfg,Dirk


Äh, derjenige der die Kopien macht, zahlt sie auch. Was ist denn daran undurchschaubar?
 

Mensajes Wed 27 Mar 13 @ 1:42 pm
53%