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Tema: Anfrage bzgl. Bewertung von DJ Mixe auf Community Portalen‏ (Part GEMA) - Page: 1

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Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Hallo zusammen,
anbei die Nachricht der Gema zu unserem Thema:


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Gesendet: Montag, 2. Februar 2009
Betreff: Anfrage bzgl. Bewertung von DJ Mixe auf Community Portalen

Hallo liebes Gema Team,
sehr viele DJ-Portal User und mich treibt die Frage um, ob es wirklich strafbar ist, auf Portalen wie z.B. MusicV2.com oder anderen DJ Portalen zur Bewertung zu hinterlegen.
Hier geht es nicht um die Vermarktung eines Mixes, sondern nur um das Hinterlegen und der Bewertung durch die Portal Nutzer.
Ich habe bei Ihnen auf den Seiten leider nichts entsprechendes gefunden.Gibt es dazu Regeln die es einem ermöglichen entsprechendes Feedback zu bekommen?
Natürlich sind die entsprechenden Regelungen für Disco, Veranstalltungen und Web/-Radio etc. bekannt, allerdings leider nichts zu diesem Thema.

Es würde mich freuen, wenn Sie mir für dieses Thema eine Antwort oder einen evtl. schon bestehenden Link zukommen lassen könnten.
Wie gesagt, handelt sich hierbei um eine Frage von vielen DJs, die gerne in den entsprechenden Forem publizieren möchte.

Vielen Dank für Ihre Mühe

Haui


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Gesendet: Montag, 3. Februar 2009
Betreff: Anfrage bzgl. Bewertung von DJ Mixe auf Community Portalen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die zuständigkeitshalber an uns zur Beantwortung übermittelt wurde.

Grundsätzlich ist die Nutzung musikalischer Werke aus dem Repertoire der GEMA im Internet nicht strafbar, wenn die Regeln zur Nutzung bzw. die Urheberrechte der Komponisten und Texter beachtet werden.
Der sogenannte Content-Provider (Inhalte-Anbieter) ist Lizenzschuldner der GEMA und damit voll verantwortlich sowohl für die Meldung der musikalischen Nutzung als auch für das Abführen eventueller Gebühren. Auch Portale, wie die von Ihnen angesprochenen oder Foren gehören hierzu. Dabei geht es in erster Linie nicht um die Vermarktung der in den Portalen oder Foren für den Endnutzer bereitgestellten Titel, sondern ganz allgemein für die Zugänglichmachung.
Noch ein Hinweis:
Auch der Einsteller von z.B. Dj-Mixen hat vorher Urheberrechte zu klären, die nicht von der GEMA als Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden dürfen. Hierzu haben wir Ihnen eine Information beigefügt.

Mit freundlichen Grüssen

GEMA Generaldirektion München
Direktion Industrie - Infostelle
mail to:info-ind@gema.de
home: www.gema.de





 

Mensajes Tue 03 Feb 09 @ 5:17 am
AdvokutPRO InfinityMember since 2010
Danke für die Mühe haui70, kudos.

Tjoar, und wie ich schon sagte...: man darf nicht! :p

Aber gut zu wissen das für bis zu 5min Lied 0,1276€ anfallen. Das geht ja noch. Bei nem 60min mix ca 30 Tracks =3,60 Gema..... kann das stimmen?...peace
 

Mensajes Tue 03 Feb 09 @ 3:26 pm
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Hy greatmesk,
hmmm entweder ich lese falsch, aber der Portal Betreiber ist doch verpflichtet die Gema Gebühren zu begleichen.
Wenn ich auf meiner Homepage einen Mix oder Lied zum anhören anbiete muß ich die Geschichte tragen, oder?
Ich bin schon ganz gaga,! lol
Haui
 

Mensajes Tue 03 Feb 09 @ 4:08 pm
AdvokutPRO InfinityMember since 2010
So wie ich das interpretiere:

Der Einsteller (der DJ) muss vorm hochladen die Erlaubnis von Künstler,Label und Vertrieb einholen. Danach bei der Gema den Mix anmelden. Nach dem upload muss der "Content-Provider/ Inhalt-Anbieter" bzw. Forums-host ( ist ne schwammige Formulierung imho) seine Lizenz bei der Gema einholen das er den Mix zum download anbieten darf.

So....

Bsp: Dj XYZ hat die Erlaubnis von Künstler,Label und Vertrieb... hat die Gema-Gebühr von 0,1276€ pro Track bezahlt und daraufhin den Mix online gestellt.

Die Frage ist jetz nur das "wo". Betreibt man ne eigene Homepage hat man selber nochmal zu zahlen. Bei myspace wäre es myspace. Wie ist es aber bei zB rapidshare oder einem anderen Dateihoster? Dort bekäme man nen Link den man dann ins Forum stellt etc. Wer muss in diesem Fall Gema zahlen. Rapidshare, das Forum oder beide?? Der "content-provider" wäre ja der bei dem es gespeichert ist,oder?

peace :)

Edit:

"Der sogenannte Content-Provider (Inhalte-Anbieter) ist Lizenzschuldner der GEMA und damit voll verantwortlich sowohl für die Meldung der musikalischen Nutzung als auch für das Abführen eventueller Gebühren"

... kann natürlich auch bedeuten das der DJ nix weiter machen brauch als den erlaubten mix online zu stellen, und der wo´s hochgeladen wurde muss die Gema informieren und bezahlen. Ich bin confused...
 

Mensajes Tue 03 Feb 09 @ 5:05 pm
X1LoVeRPRO InfinityModeratorMember since 2006
Ich glaub nicht, dass das so einfach ist !
Myspace müßte horrende Summen an die Gema zahlen. Und das werden sie wohl nicht machen.
Habe auch schon von DJ kollegen gehört, dass sie von myspace aufgefordert wurden ihre Mxe vom Server zu nehemen, wenn diese Copyright Material enthalten.

mmmh, wat nu machen ??
 

Mensajes Wed 04 Feb 09 @ 11:45 am
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Hy, Ihr verwirrt mich immer mehr.
Müßt Ihr wenn Ihr in einem Club oder was auch immer für die Lieder beim Künstler etc. nachfragen?
Kann ich mir kaum vorstellen!
Ist doch nur wenn der wie in einem Bootleg zerlegt wird, oder!
Ich kriege schön langsam Kopfschmerzen, lol!
Der Herr von der Gema bzw. GVL das unverändertes Material kein Problem bedeutet. Mann :-(
Grüße
Haui
 

Mensajes Wed 04 Feb 09 @ 4:02 pm
X1LoVeRPRO InfinityModeratorMember since 2006
Ja wenn er das so sagt ! Aber myspace & Co werden wohl keine Gema zahlen. Is ja nich ihr´s was da geupped wird !
Also schreiben sie dann den User nett an, er möchte doch den Copyright Content von seiner Seite entfernen :o)

Im Club isses was anderes als mit einer Webseite ! Ich würd mich nicht darauf verlassen, dass der Provider da was wohin zahlt !!
Hier mag das anders sein, weil hier ein Webradio angebunden ist und die das darüber abwickeln. Daher war/ist das mit der Verlinkung auch kein Problem.
 

Mensajes Wed 04 Feb 09 @ 5:31 pm
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Hallo X1Lover,
ich glaub, das ist genau der Knackpunkt!
Es wäre nun interessant zu wissen welche Websites für DJ's OK sind und von welchen man besser die Finger läßt.
Ich schreibe den guten Mann morgen mal an und frage ihn ob es sowas gibt, was man veröffentlichen könnte.
Es ist mir schon klar das sich da gewunden wird. Sofort gibt es wieder jemanden der die Lücke sucht um wieder im grauen Raum zu verschwinden.

Aber wie immer im Leben, fragen kostet nichts und wer nicht frägt, weiß nichts!

Grüße und Gute Nachte
Haui
 

Mensajes Wed 04 Feb 09 @ 5:49 pm
AdvokutPRO InfinityMember since 2010
Ich denke mal das es überhaupt keine Seiten gibt wo das für uns in D. geht. :( nich das die denken wir wollen das alles umgehen um illegal unsre Musik zu tauschen. Frag mal wie das mit´m Stream ist, also kein Download. Worauf kommt es an bei Webseiten? Der Serverstandort oder was? können wir in Amerika unsere Sets-hochladen? Wie is das mit Youtube wenn man sich selbst beim auflegen filmt?

Mal genau im Anhang nachgelesen:

Da die Mixe durch das Anbieten im Internet keinen flüchtigen Character haben, müssen vor(!) der einstellung die Rechte geklärt werden. Erst danach vergibt die Gema die Lizenz, für 15% Vergütung auf den Endverkaufspreis.

Wie is das nun aber bei gratis Mixen? Da gibts ja keinen Endverkaufspreis.....
 

Mensajes Wed 04 Feb 09 @ 7:17 pm
holgerhPRO InfinityMember since 2008
Hallo, Gemeinde,

ich bin kein Volljurist, aber es scheint so zu sein, dass man die Mixe zwar hochladen darf, der Webseitenbetreiber bei Gratismixen dann aber 22,5% der Vermarktungserlöse aus Werbung, Abonnementsgebühren usw. an die GEMA abführen muss. Ob das tatsächlich so gehandhabt wird, darüber kann man sicherlich nur spekulieren.

Ich glaube, wer sich nicht in eine rechtliche Grauzone begeben will, sollte es einfach nicht machen. Denn ich könnte mir vorstellen, dass die Musikrechteverwerter nach einem erfolglosem Vorgehen gegen den Webseitenbetreiber, durchaus versuchen könnten beim Einsteller die Lizenzgebühren einzuholen. Und das könnte dann teuer werden. Falls ich das richtig verstanden habe, beträgt die Lizenzgebühr 15% des Verkaufserlös. Angenommen der Mix besteht aus 20 Titeln, jeder wird mit € 0,99 angesetzt, und der Mix wird 1.000 mal geladen, dann werden da mal eben € 2.970,00 fällig........

Was für mich eine sehr spannende Erkenntnis aus der Diskussion ist, ist die Tatsache, dass man Titel zwar mixen darf, aber auf keinen Fall einen Titel vorab remixen und den dann in das Set einbauen, außer man hat die Genehmigung des Rechte-Inhabers. Ein Life-Remix scheint dagegen erlaubt zu sein.

Gruß
Holger
 

Mensajes Thu 05 Feb 09 @ 4:26 am
X1LoVeRPRO InfinityModeratorMember since 2006
Dann scheint das bei den Amis wieder ganz anders gehandhabt zu werden. Da gibts etliche DJs (VJs), die auf Ihren Mixtapes nur Mashups haben. Hab nen´Videomix in dem nicht ein Lied Original ist. Alle Tracks (Acapellas) haben "fremde" Instrumentals drunter. Geile Sache.
Aber wie sieht das dort mit den Rechten aus !?
 

Mensajes Thu 05 Feb 09 @ 7:00 am
MrMusicPRO InfinityMember since 2005
bin gerade über diese Seite hier gestolpert. Finde da aber nichts, wie die das handhaben...

http://www.dj-mixes.com/imprint.php

Hab mal kurz die AGB's überflogen. Die schreiben nur, dass die Uploader für die Inhalte verantwortlich sind - was auch immer das heissen mag. Die Seite gibt es mindestens schon seit 2004...

Toni
 

Mensajes Tue 10 Feb 09 @ 6:11 am
X1LoVeRPRO InfinityModeratorMember since 2006
Bei den Amis ist die "Grauzone" großzügiger ausgelegt als bei uns.
Glaub, da kricht man nich gleich die Todesstrafe, wenne Powersauger bist. Hier wird man wie ein Schwerverbrecher behandelt aber wenn ich die Nachrichten an habe und sehe, dass wieder ein Kinderschänder auf Bewährung frei kommt oder einer der Milliarden am Finanzamt vorbeigeschleust hat nur ne´"Ordnungsstrafe" zahlen muß, krich ich das kotzen :o (
 

Mensajes Tue 10 Feb 09 @ 6:41 am
MrMusicPRO InfinityMember since 2005
@X1: das sind Österreicher...
 

Mensajes Tue 10 Feb 09 @ 7:42 am
Hallo Gemeinde,

ich finde den aktuellen Rechtszustand einfach zum würgen.So etwas gibt es auch nur in Deutschland .Ich habe mich vorher auch schon gutgläubig auf die Suche nach einer Plattform im WWW gemacht ,um meine endlich sitzenden Arbeiten zu präsentieren.Bin dann natürlich
ernüchtert aufm Hintern gelandet.
Schön jedenfalls zu sehen ,dass sich die User meines DJ Programms einen ähnlich grossen Kopf machen wie ich.
Und jetzt mal ehrlich....Sollte sich nicht jeder "Macher" eines Songs darüber freuen,das sein Song von DJ`s gespielt wird??Ich bin ja eher der
Goa>Progressive>Psy>(*GG*)Aufleger und finde diese "Macher "wie Magnetrixx,Magoon usw können jede Art von Popularitätsförderung gebrauchen.Ist das nicht eher stärkend,wenn NoName Djs (natürlich mit hörbarer Arbeit) immer wieder deren Musik spielen??Irgendwo
spiegelt doch überall ,wo sich ein Dj aus einem Ort oder einer Stadt rauskristallisiert,die Musikwünsche wieder,die selbst ne kleine Party
nur hören will.Unabhängig des Styles.
Die Zuhörer werden doch sagen...-"Juhu Dicke Mucke-was hast du da gemixxt??!" Das treibt zu Käufen an .... oder??
*Grummel*
Na ja das mal mein Senf dazu ,ich werde das Thema natürlich verfolgen.Danke dir Haui für den Einsatz!!!!!!

Bin auch für Demo>Trillerpfeifen>Brüll>Schrei>Gröhl>FreeDenDJ-Aktionen zu haben ;-)))

Greets
 

Mensajes Tue 10 Feb 09 @ 3:15 pm
minimalgoblin wrote :
Hallo Gemeinde,

ich finde den aktuellen Rechtszustand einfach zum würgen.So etwas gibt es auch nur in Deutschland


ich find den rechtsstand spitze, es ist klar geregelt was erlaubt ist und was nicht. was will man mehr? ausserdem gibts das nicht nur in deutschland sondern auch im rest der eu.


minimalgoblin wrote :

.Ich habe mich vorher auch schon gutgläubig auf die Suche nach einer Plattform im WWW gemacht ,um meine endlich sitzenden Arbeiten zu präsentieren.


du präsentierst nicht nur "deine" arbeit. die tracks sind nunmal einfach das produkt anderer personen die auch die rechte daran haben und nicht von dir. ob du das jetzt mit effekt xy oder track xy mischst, ist pupsegal. soweit du die tracks legal erworben hast, hast du numal einfach "nur" das recht erworben den track zu hören oder bei entsprechenden abgaben an die gema öfftentlich aufzuführen. weitere verwertungs- oder vervielfältigungsrechte musst du halt zusätzlich erwerben und dafür zahlen, das ist normal und gut so, da die künstler ja von ihrer musik leben wollen und auch sollen.

minimalgoblin wrote :

Und jetzt mal ehrlich....Sollte sich nicht jeder "Macher" eines Songs darüber freuen,das sein Song von DJ`s gespielt wird??Ich bin ja eher der
Goa>Progressive>Psy>(*GG*)Aufleger und finde diese "Macher "wie Magnetrixx,Magoon usw können jede Art von Popularitätsförderung gebrauchen.


von freuen kann man aber seine rechnungen nicht bezahlen und sich auch nix zu essen kaufen.

und jetzt mal richtig ehrlich: wenn du einen track produzierst und den sich jeder in einem mix gratis aus dem netz ziehen kann, verdienst du auch keinen pfennig daran. da möchte ich sehen wie du dich drüber freust wenn deine tracks gerne gehört und gemixt werden, du aber überhaupt nichts daran verdienst, obwohl du durch die musik deinen lebensunterhalt bestreiten willst. ich würde ziemlich sauer sein, da ich mir nen neuen job suchen müsste um geld zu verdienen.

viele künstler leben zwar von ihrer musik aber nicht unbedingt von der anzahl der verkauften titel wie die großen superstars sondern hauptsächlich von den einnahmen durch gema und/oder sonstigen lizenzsierungen.


wie hat man es denn früher gemacht? man hat seinen mix auf tape aufgenommen und kumpels gegeben, auf die reaktionen gewartet. im fall von promo-mixen für die clubs hat man es genauso gemacht. mix auf tape, tape beim club abgegeben, auf die zusage oder absage gewartet. niemanden hat es gestört, der gema wars wurscht, den rechteinhabern wars wurscht.

und genauso kann man es auch heute noch machen (nur kann man das tape mit ner cd ersetzen).

warum muss man einen mix ins internet stellen damit ihn jeder hinz und kunz gratis runterladen kann? da wird das ganze nämlich unübersichtlich, es bleibt kein überschaubarer personenkreis mehr und die rechteinhaber werden zu recht sauer weil ihnen zustehende einnahmen durch die lappen gehen.


wenn man die argumentation einiger leute hier anschaut dann könnte man ja auch ohne probleme eine vollwertige pro version von z.b. vdj, traktror oder ähnlichem mit selbstgebasteltem skin in diversen dj foren zum download bereit stellen um zu zeigen wie toll ich skins basteln kann und wie toll ich das programm finde. natürlich ohne die rechteinhaber des programms um erlaubnis zu bitten. es soll ja die popularität des programms fördern, sollen atomix, NI, usw. doch froh drüber sein. und klar, die user dieser version sollen damit auch nur zu hause damit rumspielen, nicht damit öffentlich auftreten oder geld damit verdienen und sich dann eine reguläre lizenz kaufen wenn es ihnen gefällt. das sowas mist ist, bestreitet aber irgendwie keiner obwohl es aufs selbe rausläuft.
 

Mensajes Tue 10 Feb 09 @ 5:21 pm
VanillaPRO InfinityMember since 2004
nur mal so am Rande nach Deutschem recht ist es sogar verboten Freeware weiter zugeben

nur mal am rande erwähnt, und nach auslegung der Musikindustrie ist jede vervielfältigung strafbar egal in welcher art und weise

und die Staatsanwälte haben die schnauze voll weil jeder das gesetz anders auslegt

die doofen sind die jungs bei der Polizei weil sie im moment nicht wirklich wissen was erlaubt und was verboten ist

letztendlich wird es durch uns nicht geklärt werden können da einfach zuviele institutionen in deutschland sich das rechte managetmant teilen

wenn ich aber es richtig verstehe ist selbt das einblenden eines Jingles rein rechtlich eine veränderung die der zustimmung des rechteinhabers bedarfs was wiederun bedeutet das ich ein schwerkrimineller bin
 

Mensajes Tue 10 Feb 09 @ 7:41 pm
Find das auch voller Schwachsinn. Ich mix meine Titel so wies mir passt. Hau jede Menge Sampler dazu und scratch das mir die Finger weh tun.
Ich hab schon oft die AKM bei mir gehabt.

Das einzige was die getan haben war, "Schreib mir auf den Zettel hinten und vorne ein paar Lieder drauf die Du so spielst".

Dann schauen Sie noch nach ob das Programm Original" ist und gehen dann wieder. Bei uns müssen die Chefs 45% mehr AKM zahlen. Dafür dürfen wir mit Computer und MP3s auflegen so viel wir wollen.

Schlimmer ist das Finanzamt. Wer nicht angemeldet ist, oder keine Steuernummer hat, der hat dann richtig Arsch offen.

Die Polizei hat doch keine Zeit für sowas. Das wäre ja der Wahnsinn, wenn man jeden verhaftet, der illegale Musik auf seinem Lappi hat.
Da wären unsere Gefängnisse inerhalb von einer Woche ausgebucht. Und wo kommen dann die richtigen kriminellen hin?

"Ach Du hast ja eh nur 3 Leute ermordet, darfst wieder nach hause gehen"???!!!!

Für mich läuft hier bei Vater Staat dann aber einiges verkehrt oder?

Also wie gesagt, ich mach mir da jetzt mal nicht soviele Sorgen.


 

Mensajes Wed 11 Feb 09 @ 2:16 am
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Hallo,
also ehrlich gesagt, ich mir auch nicht mehr.

- Legales Programm
- Leagle Musik
- Seriöse Portale nutzen
- Ordentliche Abwicklung mit dem Finanzamt

Sofern ich vorhabe einen Mix kommerziell zu vermarkten oder aus mehreren Tracks einen zu machen und diesen ebenfalls zu vermarkten, dann muß ich mich mit der Gema und unter Umständen dem Künstler bzw Label in Verbindung setzen.

Somit sind für mich Portale aus Deutschland in Ordnung, von denen man weiß das Sie mit der Gema in Verbindung stehen.
Oder Portale die dem in Ihren Host-Land den jeweiligen Gesetzen entsprechen.

Wenn dazu noch, dieser Bereich nur für Mitglieder zugänglich ist, dürfte sich gar nichts fehlen.


PS: Hehe, gut das sich in meiner Verwandt/Bekanntschaft sich Vertreter der Exekutive befinden.
Vielleicht ruft da im Fall der Fälle einer an und gibt mit Bescheid das es gleich an der Türe klopft! *gg* ;-)


 

Mensajes Wed 11 Feb 09 @ 3:07 am
holgerhPRO InfinityMember since 2008
Hallo, Haui,

ich glaube nach wie vor dass es keine gute Idee ist irgendwelche Mixe ins Internet zu stellen. Auf Grund des Hinweises von Mr. Music habe ich mir die AGBs mal angesehen. Dort steht ausdrücklich:

<SNIP>

3.2. Der Benutzer ist alleinig für jegliche Information, die er auf der Webseite veröffentlicht verantwortlich. Er ist
weiters dafür verantwortlich dass alle angegenen Informationen wahrheitsgetreu, zutreffend, aktuell und nicht
irreführend oder täuschend sind. Es dürfen keine diskriminierenden, obszönen, offensiven, drohenden,
beleidigenden, diffamatorischen oder in anderer Weise illegalen Inhalte veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere
für Inhalte, die Regelungen des Copyrights, Markenschutzes oder intellektuellen Eigentums verletzen

.......

9. Urheberrechte, Waren- und Dienstleistungszeichen sowie andere gewerbliche Schutzrechte
9.1. www........com ist eine Plattform, welche registrierten Usern die Möglichkeit bietet, ihre musikalischen Werke
kostenlos der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
<\SNIP>

Der Betreiber sichert sich hier komplett ab, da nach §3 der User verantwortlich für den Inhalt ist, und die Plattform gemäß §9 nur für die eigenen musikalischen Werke genutzt werden darf. Ich denke man ist sich seitens des Betreibers sehr wohl über die rechtlichen Rahmenbedingungen bewußt. Das das Portal in Österreich betrieben wird hilft nicht, denn so viel ich weiß ist das Urheberrecht auf EU-Ebene geregelt.

Gruß
Holger
 

Mensajes Wed 11 Feb 09 @ 6:37 am
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